Wettbewerbsrecht
Sie sind abgemahnt worden?
Sie haben grundsätzlich drei Möglichkeiten auf eine Abmahnung zu reagieren:
- die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben
- eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben
- die Abmahnung zurückweisen
Sie sollten in jedem Fall aktiv werden.
Darauf hoffen, dass sich der Gegner nicht mehr meldet – auch wenn die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung längst verstrichen ist, kann für Sie ungünstige Folgen haben und erhebliche Kosten verursachen.
Nicht immer ist eine Abmahnung gerechtfertigt, ob der Rechtsverstoß zu Recht abgemahnt wird, eine missbräuchliche Serienabmahnung vorliegt oder die Kosten der Abmahnung gerechtfertigt sind, sollten Sie von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
