Urheberrecht

Bei der Erstellung Ihrer Webseite müssen Sie die Vorschriften des Urhebergesetzes berücksichtigen, insbesondere dürfen Sie ohne Zustimmung des Urhebers keine Grafiken oder anderen Bestandteile einer fremden Webseite benutzen. Wollen Sie dies trotzdem tun, müssen Sie die Einwilligung des Urhebers einholen.

Haben Sie ein Unternehmen für die Erstellung des Webdesigns beauftragt, sollten Sie sich die Rechte übertragen lassen, damit Sie die Grafiken und Logos auch z.B. auf Ihre Geschäftsbriefen verwenden dürfen. Legen Sie uns Ihren Vertrag mit dem Unternehmen vor und wir achten auf eine für Sie optimale rechtliche Position.

Zu unserem Mandantenstamm gehören auch Fotografen, Webdesigner und andere Künstler, die uns bei Urheberrechtsverstößen beauftragen und/oder klare vertragliche Verhältnisse mit ihren Auftraggebern schaffen wollen. Um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden sind klare und eindeutige Formulierungen von Nutzungsrechten und Vergütung unerlässlich.

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