Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht (kurz: IPR) regelt, welche Rechtsordnung auf einen Sachverhalt anzuwenden ist. Relevant wird diese Frage immer, wenn ein Sachverhalt mit Auslandsberührung vorliegt.

Eine Internetseite ist in der Regel überall auf der Welt aufzurufen. Hier sind die Besonderheiten des IPR insbesondere zu beachten.

Sperrung von ausländischen Internetauftritten
Der Staat darf von Internet-Zugangsanbietern die Sperrung von rechtsextremen, ausländischen Internet-Angeboten verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte den Zugangsanbietern Sperrungsverfügungen für Nazi-Websites zugestellt, die im Ausland ins Internet gestellt werden. Die Zugangsanbieter hatten dagegen Klage eingereicht. Das Gericht entschied nun, dass die Verfügungen durch die Staatsverträge zu Mediendiensten und Jugendschutz gedeckt seien. (Az.: 27 K 5968/02).

UN-Kaufrecht in 7 Sprachen
Das UN-Kaufrecht regelt die Rechte und Pflichten im Warenkauf zwischen gewerblichen Verkäufern aus verschiedenen Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts. Das UN-Kaufrecht ist jedoch nicht anwendbar auf Verbraucherverträge. Das Institute for International Business & Law in Braunschweig stellt den Text des UN-Kaufrechts in 7 (!) Sprachen zum Vergleich zur Verfügung.

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