Insolvenzrecht
Wir sind darauf spezialisiert, die krisen- und insolvenztypischen Probleme von Privatpersonen, Unternehmen und Einzelfirmen zu lösen.
Dazu gehört insbesondere die Vertretung und Beratung aller Beteiligten in Unternehmenskrisen und bei der Sanierung.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Zu unseren Mandanten gehören auch überschuldete Privatpersonen, die die Möglichkeiten der Restschuldbefreiung im Privatinsolvenzverfahren nutzen möchten. Das mehrstufige Verbraucherinsolvenzverfahren können natürliche Personen als auch ehemalige Selbstständige und Kleingewerbetreibende, die weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben für sich in Anspruch nehmen.
Formulare und Anträge zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten Sie auf der Internetseite des NRW-Justizportals.
Einen guten Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung liefert die Broschüre des Bundesjustizministeriums.
