Einstweilige Verfügung

Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und nicht entsprechend reagiert, riskiert – zumeist auch ohne mündliche Verhandlung – den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Auch hierauf ist entsprechend zu reagieren, so dass wir empfehlen, sofort im Fall einer Abmahnung tätig zu werden. Abzuwarten und darauf zu hoffen, dass die Angelegenheit vergessen wird, ist aufgrund des erheblichen Kostenrisikos nicht zu empfehlen.

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