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	<title>Kanzlei Sieling</title>
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	<description>Ihr kompetenter Partner auf allen Gebieten des IT-Rechts, Internetrechts, Vertragsrechts, E-Commerce, Wettbewerbsrechts, Markenrechts, Arbeitsrechts und Datenschutzes in Hamburg und Paderborn.</description>
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		<title>Achtung bei Verwendung des Disclaimers „keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“</title>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 08:46:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carola Sieling</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Wettbewerbs- und Kartellrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Unternehmen teilen auf ihrer Webseite, z.B. im Rahmen ihres Impressums oder unter den AGB, mit, dass sollte ein Mitbewerber Rechtsverst&#246;&#223;e feststellen oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt sein, von einer kostenpflichtigen Abmahnung abgesehen werden soll und zun&#228;chst der direkte Kontakt gesucht werden soll. Ein &#228;hnlicher Hinweis war Grundlage der Entscheidung des OLG Hamm vom 31.01.2012 (I-4 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Unternehmen teilen auf ihrer Webseite, z.B. im Rahmen ihres Impressums oder unter den AGB, mit, dass sollte ein Mitbewerber Rechtsverst&#246;&#223;e feststellen oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt sein, von einer kostenpflichtigen Abmahnung abgesehen werden soll und zun&#228;chst der direkte Kontakt gesucht werden soll.</p>
<p>Ein &#228;hnlicher Hinweis war Grundlage der Entscheidung des <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_4_U_169_11urteil20120131.html">OLG Hamm vom 31.01.2012 (I-4 U 169/11)</a>. </p>
<p>Hier verwendete die Kl&#228;gerin im Internet folgenden Satz: </p>
<p>„Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollst&#228;ndigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder &#228;hnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzul&#228;ssig abgewiesen.“ </p>
<p>Tats&#228;chlich hat die Kl&#228;gerin dann selbst einen Mitbewerber ohne entsprechenden vorherigen Kontakt kostenpflichtig abmahnen lassen. Die Abmahnkosten waren Gegenstand des Verfahrens.</p>
<p>Das OLG Hamm sowie das erstinstanzliche Gericht (LG Bielefeld) hat die Kostenerstattung im Hinblick auf <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html">§ 242 BGB</a> zur&#252;ckgewiesen. Einem Erstattungsanspruch stehe der Grundsatz von Treu und Glauben im Hinblick auf ein <strong>widerspr&#252;chliches Verhalten</strong> entgegen.</p>
<p>Im &#220;brigen kann sich derjenige, der einen solchen Zusatz auf seiner Homepage verwendet nicht darauf berufen, wenn er kostenpflichtig abgemahnt wird. Gleichzeitig schadet &#8211; so die Folge aus dem Urteil des OLG Hamm &#8211; dieser Zusatz, wenn derjenige, der einen solchen Zusatz verwendet selbst kostenpflichtig abmahnen will.</p>
<p>TIPP:<br />
Wir empfehlen deswegen einen solchen Zusatz von der Homepage g&#228;nzlich zu entfernen.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Shitstorm – was nun, Frau Rechtsanw&#228;ltin?!</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 08:41:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carola Sieling</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzrechte / IP]]></category>
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		<category><![CDATA[Wettbewerbs- und Kartellrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Shitstorm lautet der Anglizismus des Jahres 2011 und darf hier nat&#252;rlich nicht fehlen. Viele Unternehmen mussten in j&#252;ngerer Zeit feststellen, dass &#252;ber digitale Medien in besonderer Weise und vor allem in negativer Hinsicht &#252;ber sie berichtet und publiziert wurde. Laut Wikipedia handelt es sich dabei um eine massenhaft &#246;ffentliche Entr&#252;stung, wobei sachliche Kritiken mit zahlreichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Shitstorm lautet der <a href="http://www.anglizismusdesjahres.de/anglizismen-des-jahres/adj-2011/">Anglizismus des Jahres 2011</a> und darf hier nat&#252;rlich nicht fehlen. Viele Unternehmen mussten in j&#252;ngerer Zeit feststellen, dass &#252;ber digitale Medien in besonderer Weise und vor allem in negativer Hinsicht &#252;ber sie berichtet und publiziert wurde. Laut Wikipedia handelt es sich dabei um eine massenhaft &#246;ffentliche Entr&#252;stung, wobei sachliche Kritiken mit zahlreichen unsachlichen Beitr&#228;gen vermischt sind.</p>
<p>Jetzt ist es nicht nur so, dass dies nur gro&#223;e Konzerne und in der Internet&#246;ffentlichkeit auftretende Unternehmen sind, die solchen Attacken ausgesetzt sind, sondern auch kleine und mittelst&#228;ndische Unternehmen, die von (ehemaligen) Kunden oder Wettbewerbern im Internet diskreditiert werden.</p>
<p>Dies ist f&#252;r die Au&#223;enwirkung eines Unternehmens so gut wie immer ein Problem, da diese Beitr&#228;ge sich h&#228;ufig auf die Suche der Firmenbezeichnung im Internet nieder schl&#228;gt.</p>
<p>Sie sind als Unternehmen oder vielleicht auch als betroffene Privatperson diesem jedoch nicht schutzlos ausgeliefert.</p>
<p>Ihnen stehen dabei Anspr&#252;che auf Beseitigung (L&#246;schung), Unterlassung und Schadensersatz zu. Diese Anspr&#252;che bestehen gem&#228;&#223; §§ 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB, und zwar immer dann, wenn unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden. Bei jeder Aussage ist deswegen zu pr&#252;fen, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Meinungs&#228;u&#223;erung handelt. Ist die Aussage eine Tatsachenbehauptung und gleichzeitig unwahr, steht dem Betroffenen ein Anspruch zu. Bei Meinungs&#228;u&#223;erungen muss genau gepr&#252;ft werden, ob diese die Schwelle zur Schm&#228;hkritik, d.h. unsachliche Auseinandersetzung &#252;berschritten hat.</p>
<p>Eine Auseinandersetzung mit dem Thema hat auch ergeben, dass es sachdienlich ist, wenn zus&#228;tzlich zu einem Rechtsanwaltsb&#252;ro auch PR-Agenturen eingeschaltet werden, die das Bild des Unternehmens bzw. des Betroffenen wieder ins rechte Licht r&#252;cken und entsprechende Positivmeldungen verfassen, damit sich im Rahmen des Verfahrens keine nachhaltige Sch&#228;digung eines Unternehmens verzeichnen lassen. Sollte einmal der Eilrechtsschutz nicht greifen.</p>
<p>Unter Umst&#228;nden kann auch das gleichzeitige Einleiten eines Ermittlungsverfahrens zielf&#252;hrend, aber doch zumindest hilfreich sein.</p>
<p>Die genaue Vorgehensweise sollte jedoch auf den Einzelfall abgestimmt werden.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Hoeren Skripte jetzt auch als Buch</title>
		<link>http://www.kanzlei-sieling.de/2012-03-28/hoeren-skripte-jetzt-auch-als-buch/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 07:44:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carola Sieling</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die allseits bekannten und beliebten Skripte &#8220;Internetrecht&#8221; und &#8220;IT-Recht&#8221; von Prof. Dr. Hoeren gibt es jetzt auch als Buch beim Otto Schmidt Verlag. Hoeren &#8211; Internet- und Kommunikationsrecht. Praxis-Lehrbuch,*2. Auflage, 2012, Otto Schmidt Verlag, ISBN 978-3-504-42052-9 Hoeren &#8211; IT-Vertragsrecht. Praxis-Lehrbuch,*2. Auflage, 2012, Otto Schmidt Verlag, ISBN 978-3-504-42050-5 F&#252;r alle, die es nicht old-fashioned ben&#246;tigen, gibt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die allseits bekannten und beliebten Skripte &#8220;Internetrecht&#8221; und &#8220;IT-Recht&#8221; von Prof. Dr. Hoeren gibt es jetzt auch als Buch beim Otto Schmidt Verlag. </p>
<li>Hoeren &#8211; Internet- und Kommunikationsrecht. Praxis-Lehrbuch,*2. Auflage, 2012, Otto Schmidt Verlag, ISBN 978-3-504-42052-9
<p>Hoeren &#8211; IT-Vertragsrecht. Praxis-Lehrbuch,*2. Auflage, 2012, Otto Schmidt Verlag, ISBN 978-3-504-42050-5
</li>
<p>F&#252;r alle, die es nicht old-fashioned ben&#246;tigen, gibt es die Skripte kostenlos zum <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien">download</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Pr&#228;sentation zum Workshop &#8220;Datenschutz in Social Networks&#8221;</title>
		<link>http://www.kanzlei-sieling.de/2012-03-23/prasentation-zum-workshop-datenschutz-in-social-networks/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 11:39:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carola Sieling</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Wettbewerbs- und Kartellrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern fand in den R&#228;umlichkeiten der Universit&#228;t Paderborn an der F&#252;rstenallee der 7. Paderborner Tag der IT-Sicherheit statt. Der Teilnehmerrekord von &#252;ber 100 Teilnehmern aus Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft best&#228;tigt den Erfolg der Veranstaltung und das Interesse an dem Thema der IT-Sicherheit und Datenschutz. Ein gelungener Auftakt wurde mit dem Vortrag von Professor Dr. Michael [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.kanzlei-sieling.de/bilder//tagcloud1.jpg"><img src="http://www.kanzlei-sieling.de/bilder//tagcloud1-300x231.jpg" alt="" title="tagcloud" width="300" height="231" class="alignleft size-medium wp-image-932" /></a><br />
<br />
Gestern fand in den R&#228;umlichkeiten der Universit&#228;t Paderborn an der F&#252;rstenallee der <a href="http://imt.uni-paderborn.de/iti-tdits2012">7. Paderborner Tag der IT-Sicherheit statt</a>. </p>
<p>Der Teilnehmerrekord von &#252;ber 100 Teilnehmern aus Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft best&#228;tigt den Erfolg der Veranstaltung und das Interesse an dem Thema der IT-Sicherheit und Datenschutz. </p>
<p>Ein gelungener Auftakt wurde mit dem Vortrag von Professor Dr. Michael Waidner, <a href="http://www.sit.fraunhofer.de/de/das-institut/institutsleitung.html">Fraunhofer-Institut f&#252;r Sichere Informationstechnologie</a>, Darmstadt mit dem Thema &#8220;Die Zukunft des Privatsph&#228;renschutzes&#8221; gemacht. In 6 workshops wurden dann die Themen wieder aufgegriffen und aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln intensiviert erarbeitet. </p>
<p>Ich durfte mit dem Thema &#8220;Social Networks&#8221; einen workshop leiten, der aufgrund der aktuellen Relevanz auf gro&#223;es Interesse sto&#223;. Die unterst&#252;tzenden <a href='http://www.kanzlei-sieling.de/bilder//datenschutz-in-social-networks-22.3.pdf'>Pr&#228;sentationsfolien</a> stehen f&#252;r Interessierte kostenos zur Verf&#252;gung.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>AG K&#246;ln: datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch rechtfertigt Streitwert in H&#246;he von 1500 EUR</title>
		<link>http://www.kanzlei-sieling.de/2012-03-20/ag-koln-datenschutzrechtlicher-auskunftsanspruch-rechtfertigt-streitwert-in-hohe-von-1500-eur/</link>
		<comments>http://www.kanzlei-sieling.de/2012-03-20/ag-koln-datenschutzrechtlicher-auskunftsanspruch-rechtfertigt-streitwert-in-hohe-von-1500-eur/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Mar 2012 11:25:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carola Sieling</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Beschluss des Ag K&#246;ln v. 08.03.2012, 139 C 283/11 In dem zugrunde liegenden Fall sandte das beklagte Unternehmen dem Kl&#228;ger diverse Newsletter zu, ohne dass der Kl&#228;ger dieser Zusendung jemals zugestimmt hatte. Der Kl&#228;ger fragte daraufhin bei der Beklagten an, woher diese seine Daten habe und welche personenbezogenen Daten bei ihr gespeichert seien. Die Beklagte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beschluss des Ag K&#246;ln v. 08.03.2012, 139 C 283/11 </p>
<p>In dem zugrunde liegenden Fall sandte das beklagte Unternehmen dem Kl&#228;ger diverse Newsletter zu, ohne dass der Kl&#228;ger dieser Zusendung jemals zugestimmt hatte. Der Kl&#228;ger fragte daraufhin bei der Beklagten an, woher diese seine Daten habe und welche personenbezogenen Daten bei ihr gespeichert seien. Die Beklagte gab ihm keine konkrete Antwort und der Kl&#228;ger verfolgte seinen Anspruch aus § 34 BDSG mit einer Klage vor dem Amtsgericht K&#246;ln. </p>
<p>Erfreulicherweise bema&#223; das AG K&#246;ln den Wert des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch hier mit immerhin 1.500,00 €, wodurch meines Erachtens die zunehmende Bedeutung des Datenschutzrechtes unterstrichen wird. </p>
<p><strong>Unternehmen sollten Auskunftsverlangen ernst nehmen! </strong></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH: Computer-Bild muss auf fehlendes Widerrufsrecht hinweisen</title>
		<link>http://www.kanzlei-sieling.de/2012-03-07/bgh-computer-bild-muss-auf-fehlendes-widerrufsrecht-hinweisen/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Mar 2012 10:55:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carola Sieling</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230;das hat der BGH mit Urteil vom 09.06.2011 (Az.: I ZR 17/10) entschieden. Ein Verlag, der f&#252;r eine Jahresabonnement einer Zeitschrift in einer Werbeanzeige wirbt, muss in der Anzeige selbst, auf der Bestellpostkarte oder dem Coupon, mit welcher die Bestellung f&#252;r das Jahresabonnement aufgegeben werden kann, gem&#228;&#223; §§ 312c Abs.1 BGB, 312d Abs.4 Nr.3 BGB [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;das hat der BGH mit Urteil vom 09.06.2011 (Az.: <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;sid=65f993029bd1e85ae65c9a2bff779590&#038;nr=58437&#038;pos=0&#038;anz=1">I ZR 17/10</a>) entschieden. </p>
<p>Ein Verlag, der f&#252;r eine Jahresabonnement einer Zeitschrift in einer Werbeanzeige wirbt, muss in der Anzeige selbst, auf der Bestellpostkarte oder dem Coupon, mit welcher die Bestellung f&#252;r das Jahresabonnement aufgegeben werden kann, gem&#228;&#223; §§ 312c Abs.1 BGB, 312d Abs.4 Nr.3 BGB darauf hinweisen, dass im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht. </p>
<p>Der Axel-Springer-Verlag hatte in der 2-w&#246;chig erscheinenden Zeitschrift &#8220;Computer-Bild&#8221; mit einer Anzeige f&#252;r ein Jahresabonnement dieser Zeitschrift geworben. Die Bestellung konnte per anliegender Postkarte oder Coupon aufgegeben werden. Nirgends befanden sich Angaben zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts. In dieser fehlenden Angabe sahen die BGH –Richter einen Wettbewerbsversto&#223;. </p>
<p>Die beanstandete Werbung sei auf den Abschluss eines Fernabsatzvertrags gerichtet, da das Jahresabonnement durch &#220;bersendung einer Postkarte oder eines Coupons bestellt werden konnte. Solche Fernabsatzvertr&#228;ge m&#252;ssten den Verbraucher &#252;ber das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Aus&#252;bung und die Rechtsfolgen des Widerrufs informieren. Dieser Hinweis auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts h&#228;tte entweder in der Anzeige selbst oder sp&#228;testens auf der zur Bestellung beigef&#252;gten Postkarte oder dem Coupon geschehen m&#252;ssen. </p>
<p>Der BGH wies ausdr&#252;cklich darauf hin, dass auch auf Grundlage der zum Zeitpunkt zur Entscheidung geltenden Rechtslage keine andere Beurteilung zulasse. </p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kostenloser Workshop &#8220;Datenschutz in Social Networks&#8221; auf dem 7. Paderborner Tag der IT-Sicherheit am 22.03.2012</title>
		<link>http://www.kanzlei-sieling.de/2012-02-09/kostenloser-workshop-datenschutz-in-social-networks-auf-dem-7-paderborner-tag-der-it-sicherheit-am-22-03-2012/</link>
		<comments>http://www.kanzlei-sieling.de/2012-02-09/kostenloser-workshop-datenschutz-in-social-networks-auf-dem-7-paderborner-tag-der-it-sicherheit-am-22-03-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 08:26:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carola Sieling</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 22. M&#228;rz 2012 findet wieder der Paderborner Tag der IT-Sicherheit statt. Ich werde dort mit einem Workshop zum Thema &#8220;Datenschutz in Social Networks&#8221; vetreten sein. Den Hauptvortrag h&#228;lt in diesem Jahr: Professor Dr. Michael Waidner, Leiter des Fraunhofer-Instituts f&#252;r Sichere Informationstechnologie, Darmstadt zum Thema: Die Zukunft des Privatsph&#228;renschutzes In parallelen Workshops haben Sie dann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 22. M&#228;rz 2012 findet wieder der Paderborner Tag der IT-Sicherheit statt.</p>
<p>Ich werde dort mit einem Workshop zum Thema</p>
<p><strong> &#8220;Datenschutz in Social Networks&#8221;<br />
</strong><br />
 vetreten sein.</p>
<p>Den Hauptvortrag h&#228;lt in diesem Jahr:</p>
<p> Professor Dr. Michael Waidner,<br />
 Leiter des Fraunhofer-Instituts f&#252;r Sichere Informationstechnologie,<br />
 Darmstadt</p>
<p>zum Thema: Die Zukunft des Privatsph&#228;renschutzes</p>
<p>In parallelen Workshops haben Sie dann die M&#246;glichkeit, Kenntnisse zu vertiefen und eigene Erfahrungen und Sichtweisen einzubringen.</p>
<p>Folgende Workshops werden angeboten:</p>
<p> &#8211; Aktuelle Entwicklungen im IT-Grundschutz<br />
 Moderation: Thomas Biere, Bundesamt f&#252;r Sicherheit in der<br />
 Informationstechnik (BSI), Bonn</p>
<p> &#8211; Notwendige Infrastrukturen f&#252;r den praktischen Einsatz des neuen<br />
 Personalausweises<br />
 Moderation: Holger Funke, HJP Consulting GmbH, Borchen</p>
<p> &#8211; Datenschutz in der Cloud<br />
 Moderation: Manfred Schneider, pro DS Datenschutz- und<br />
 Datensicherheitsberatung, Paderborn</p>
<p> &#8211; Absicherung von Smartphones im Businessbereich<br />
 Moderation: Niko Rabke, neam IT-Services GmbH, Paderborn</p>
<p> &#8211; Anforderungen an Cloud-Angebote aus Sicht der KMU und des BSI<br />
 Moderation: Sabrina E&#223;er, unilab AG, Paderborn; Dr. Gudrun Oevel,<br />
 Universit&#228;t Paderborn</p>
<p> &#8211; Datenschutz in Social Networks<br />
 Moderation: Carola Sieling, Rechtsanw&#228;ltin und Fachanw&#228;ltin f&#252;r<br />
 Informationstechnologierecht, Kanzlei Sieling, Paderborn</p>
<p><a href="http://www.upb.de/tag-der-it-sicherheit">Weitere Informationen! </a> </p>
<p><a href="http://imt.uni-paderborn.de/iti-tdits2012/anmeldung/">Zur kostenlosen Anmeldung</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH zu &#8220;Einkauf Aktuell&#8221;</title>
		<link>http://www.kanzlei-sieling.de/2012-02-06/bgh-zu-einkauf-aktuell/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 19:18:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carola Sieling</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Government]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbs- und Kartellrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat am 15.12.2011 (Az:I ZR 129/10) entschieden, dass die Verteilung der w&#246;chentlichen Werbesendung &#8220;Einkauf Aktuell&#8221; durch die Deutsche Post AG wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, nur weil diese verschiedene Rubriken mit redaktionellen Beitr&#228;gen enthalte. Zwar ist die Kreditanstalt f&#252;r Wiederaufbau, welche selbst in Bundes- und Landeseigentum steht, gr&#246;&#223;ter Einzelaktion&#228;r der Deutschen Post AG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat am 15.12.2011 (Az:I ZR 129/10) entschieden, dass die Verteilung der w&#246;chentlichen Werbesendung &#8220;Einkauf Aktuell&#8221; durch die Deutsche Post AG wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, nur weil diese verschiedene Rubriken mit redaktionellen Beitr&#228;gen enthalte. </p>
<p>Zwar ist die Kreditanstalt f&#252;r Wiederaufbau, welche selbst in Bundes- und Landeseigentum steht, gr&#246;&#223;ter Einzelaktion&#228;r der Deutschen Post AG mit einem Anteil von 30,5 %. Eine solche Beteiligung reiche aber f&#252;r eine Beherrschung nicht aus und daher sei das Gebot der Staatsferne der Presse nicht ber&#252;hrt.</p>
<p>Die Deutsche Post AG sei nicht Adressatin des aus der Pressefreiheit abgeleiteten Gebots der Staatsferne der Presse (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html">Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG</a>) aufgrund der fehlenden Beherrschung durch Bund und L&#228;nder. Zwar d&#252;rfe sich der Staat weder selbst noch &#252;ber von ihm beherrschte Gesellschaften als Presseunternehmen bet&#228;tigen. In der Hauptversammlung waren in den vergangenen Jahren aber mindestens 67% der stimmberechtigten Anteilseigner vertreten, so dass die staatliche Beteiligung niemals &#252;ber die Hauptversammlungsmehrheit verf&#252;ge. Auch die weiteren vorgetragenen Indizien der Kl&#228;gerin wie ein m&#246;glicher Einfluss auf Personalentscheidungen oder den m&#246;glichen Verkauf der Postbank k&#246;nnten eine solche Annahme der Beherrschung nicht begr&#252;nden. </p>
<p><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;Datum=2011&#038;Sort=3&#038;nr=58568&#038;pos=0&#038;anz=198">Pressemitteilung des BGH</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>BGH urteilt heute, dass Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung ausreichend ist</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 11:38:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carola Sieling</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Urteil des BGH vom 25.01.2012 (AZ. VIII ZR 95/11) bezieht sich auf eine Rechtslage, die vor dem 10.06.2011 galt und d&#252;rfte f&#252;r die heutige Rechtslage nicht zu &#252;bertragen sein. Sehen Sie hierzu auch den Beitrag des Kollegen R&#228;tze! In der Pressemitteilung des BGH hei&#223;t es u.a. wie folgt: &#8220;Der unter anderem f&#252;r das Kaufrecht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urteil des BGH vom 25.01.2012 (AZ. VIII ZR 95/11) bezieht sich auf eine Rechtslage, die vor dem 10.06.2011 galt und d&#252;rfte f&#252;r die heutige Rechtslage <strong>nicht</strong> zu &#252;bertragen sein.</p>
<p>Sehen Sie hierzu auch den <a href="http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/01/25/bgh-postfach-in-der-widerrufsbelehrung-genugt/">Beitrag des Kollegen R&#228;tze</a>!</p>
<p>In der <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;Datum=2012&#038;Sort=3&#038;nr=58980&#038;pos=0&#038;anz=14">Pressemitteilung</a> des BGH hei&#223;t es u.a. wie folgt: </p>
<p>&#8220;Der unter anderem f&#252;r das Kaufrecht zust&#228;ndige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse im Fernabsatz den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Anforderungen gen&#252;gte (§ 312d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1**, § 312c Abs. 2*, § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB aF***). </p>
<p>Bei Fernabsatzgesch&#228;ften ist gem&#228;&#223; § 312c Abs. 2, § 312d Abs. 2 Satz 1, Art. 245 EGBGB****, § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV aF***** der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder R&#252;ckgaberechts sowie die Bedingungen und die Einzelheiten der Aus&#252;bung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegen&#252;ber dem der Widerruf zu erkl&#228;ren ist, mitzuteilen. </p>
<p>Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse gen&#252;gt, wie der Bundesgerichtshof vor Inkrafttreten der BGB-InfoV <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;sid=97f5dfac41fc58f478d4e45235f795af&#038;nr=25307&#038;pos=0&#038;anz=1">(BGH, Urteil vom 11. April 2002 – I ZR 306/99, NJW 2002, 2391 unter II – Postfachanschrift</a>) bereits entschieden hat, den gesetzlichen Anforderungen. </p>
<p>Daran ist auch nach dem Inkrafttreten der BGB-InfoV festzuhalten. </p>
<p>Der Verbraucher wird durch die Angabe einer Postfachadresse in gleicher Weise wie durch die Angabe einer Hausanschrift in die Lage versetzt, seine Widerrufserkl&#228;rung auf den Postweg zu bringen. </p>
<p>Seine &#8220;ladungsf&#228;hige&#8221; Anschrift musste der Unternehmer bei einem Fernabsatzvertrag ohnehin angeben (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BGB-InfoV aF*), was im zu entscheidenden Fall auch unstreitig geschehen war. &#8221;</p>
<p><strong>Das Urteil verwundert, insbesondere im Hinblick auf die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_388.html">Musterwiderrufsbelehrung</a>, die als Gestaltungshinweis 4 eine ladungsf&#228;hige Anschrift verlangt. </strong></p>
<p>Die Angabe eines Postfaches ist nach hM mit der Angabe der ladungsf&#228;higen Anschrift nicht gleichzusetzen (so auch <a href="http://www.judicialis.de/Bundesverwaltungsgericht_BVerwG-1-C-24-97_Urteil_13.04.1999.html?sid=Z4sBW1mLqwclrfqgCoPYlkHR">BVerwG, Urteil v. 13.04.1999 &#8211; Az: 1 C 24/97</a>)</p>
<p>Unter dem 09.01.2006 (Az: 12 U 740/05) hatte das OLG Koblenz auch entsprechend die Ansicht vertreten, dass nach Inkrafttreten der BGB-InfoVO eine ladungsf&#228;hige Anschrift in der Widerrufsbelehrung zu verwenden sei und eine Postfachadresse diese Voraussetzung nicht erf&#252;llen w&#252;rde. (Quelle: <a href="http://www.elbelaw.de/blawg/?p=153">elbelaw.de</a>)</p>
<p>Warten wir die Ver&#246;ffentlichung der Urteilsbegr&#252;ndung ab, vielleicht bringt diese Licht ins Dunkel!</p>]]></content:encoded>
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		<title>Empfehlung: Newsletter zum Gewerblichen Rechtsschutz</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 10:37:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carola Sieling</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Rechtsinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzrechte / IP]]></category>

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		<description><![CDATA[CIPReport - der Newsletter des Zentrums f&#252;r Gewerblichen Rechtsschutz ist f&#252;r alle kostenlos erh&#228;ltlich! Das Zentrum f&#252;r Gewerblichen Rechtsschutz an der Juristischen Fakult&#228;t der Heinrich-Heine-Universit&#228;t D&#252;sseldorf dient der Forschung und Lehre sowie der Informationsvermittlung auf den Feldern des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des Wirtschaftsrechts. Viel Spa&#223; bei der Lekt&#252;re!]]></description>
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<p>Viel Spa&#223; bei der Lekt&#252;re!</p>]]></content:encoded>
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