Wettbewerbs- und Kartellrecht

OLG Nürnberg: Unzulässige Werbung

Jeder kennt diesen Button im Online-Shop:

Klicken Sie hier, um das Produkt einem Freund zu empfehlen!

Ist in dieser E-Mail an den Freund, aber nicht nur das empfohlene Produkt genannt, sondern weitere für den Absender unbekannte Werbung enthalten, so liegt nach der Ansicht des OLG Nürnberg (Az. 3 U 1084/05 vom 25.10.2005) ein Wettbewerbsverstoß vor, und zwar nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG:

§ 7 Unzumutbare Belästigungen

(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen
3. bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt;

Der Online-Versandhandel ist der Meinung, dass es sich in einem solchen Fall nicht um eine unzulässsige Direktwerbung handelt, weil Versender der E-Mail ein Dritter ist.

Die Revision wurde laut Info-Lawyer Noogie C. Kaufmann auf heise.de ausdrücklich zugelassen.
Zum Urteil via affiliateundrecht.de

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 28. Nov 2005

BGH zu irreführender Werbung

Der Bundesgerichtshof hat am 09.06.2005 (Az. I ZR 279/02) entschieden, dass der Hinweis auf einer sog. “Gewinn-Auskunft“ unter Angabe einer 0190-Telefonnummer eine unlautere irreführende Werbung darstelle.
Der Verbraucher hat nämlich tatsächlich keine Auskunft über seinen Gewinn erhalten. Hierzu hätte er eine kostenpflichtige Mehrwertnummer anrufen müssen.

Zur Pressemitteilung des BGH.
Zur Entscheidung des BGH. (Verlinkung folgt)

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 25. Sep 2005

Versandkosten im Online-Handel

Verpackungskosten sind in den gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV zu bildenden Endpreis nicht einzubeziehen, sondern gesondert auszuweisen.

So hat es das Hanseatische Oberlandesgericht (Az. 5 U 72/04) mit Urteil vom 24.02.05 entschieden. Die Vorschriften der Preisangabenverordnung sind bei deren Nichteinhaltung grundsätzlich als wettbewerbswidrig zu qualifizieren.

§ 1 PAngV:

Abs. 2:

Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger
Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat
zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,
1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und
sonstige Preisbestandteile enthalten und
2. ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit
die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die
näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher
die Höhe leicht errechnen kann.

Abs. 6:

Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und
den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach
dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig
zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu
machen. Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 20. Sep 2005

Urheberschutzfähigkeit von Webseiten

In der letzen Zeit kommen immer mehr Entscheidungen in Bezug auf die Schutzfähigkeit von Webseiten nach dem Urhebergesetz (UrhG) auf, die sich auf den ersten Blick widersprechen. Die folgende Darstellung soll helfen Licht ins Dunkle zu bringen:

Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 24.08.2004 (Az: 4 U 51 / 04) folgende wichtige Grundsätze festgehalten:

Hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes der drei Grafiken in der Kopfleiste der Internetseiten steht der Klägerin ein urheberrechtlicher Schutz nicht zu. Der Beklagte hat diese Grafiken zwar identisch in seine Internetseiten übernommen. Ein Unterlassungsanspruch der Klägerin nach § 97 Urheberrechtsgesetz scheitert aber an der fehlenden Schutzfähigkeit dieser Grafiken.

Kurz: Einzelne Grafiken sind nur dann nach § 2 Abs. 1 Ziffer 4 UrhG schutzfähig, wenn Sie eine gewisse Schöpfungshöhe haben (§ 2 Abs. 2 UrhG).

Soweit es der Klägerin darum gehe, die Gestaltung ihrer Website zu schützen, dringe die Klägerin mit ihrem Begehren deshalb nicht durch, weil der Website die erforderliche Schöpfungshöhe fehle.

Kurz: Auch die Gesamtgestaltung einer Webseite kann gem. § 2 Abs. 2 Ziffer 4, Abs. 2 UrhG schutzfähig sein.

Das LG München I (Az: 7 O 1888/04) hatte sich am 11.11.2004 ebenfalls mit der Webseite in ihrer Gesamtheit auseinandergesetzt und die Urheberrechtsfähigkeit in diesem Fall bejaht. Auch hier ist eine gewisse Schöpfungshöhe maßgebend für die Beurteilung geswesen, so dass das Urteil nicht im Widerspruch zum o.g. steht. Anders ein Kommentar des Handelsblattes.
Das LG München geht in diesem Fall von einem schutzfähigen Werk als Computerprogramm (§§ 2 Abs.1 Nr.1, 69a UrhG) bzw. Multimediawerk (§ 2 Abs.1 Nr.6, 2. Alt. UrhG) aus.

Kurz: Eine Schutzfähigkeit gem. §§ 2 Abs. 1 Ziffer 6 und Ziffer 1, 69 UrhG kann ebenfalls in Frage kommen.

OLG Frankfurt a.M. hat am 22.03.2005 (11 U 64/2004) entschieden, dass das bloße Umsetzen in Html-Code keine persönlich geistige Schöpfung sei. Mangels Programmierleistung komme deswegen auch eine urheberrechtlicher Schutz als Computerprogramm nicht in Betracht.

Kurz: kein Schutz der gesamten Webseite als Computerprogramm gem. §§ 2 Abs. 1 Ziffer1, Abs. 2, 69 UrhG.

Fazit:
Es kommt also immer auf den Einzelfall an, ob ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorliegt oder nicht. Verschiedene Bestandteile, wie Grafiken und Logos sind schutzrechtsfähig. Auch die Gesamtgestaltung einer Webseite und der Source Code sind grundsätzlich schutzrechtsfähig.
Umstritten ist nach dem o.g. lediglich, ob es sich bei einer HTML – Seite um ein schutzfähiges Computerprogramm handelt.

Technisch gesehen ist HTML keine Programmiersprache, sondern eine Interpretersprache (Beschreibungssprache), weswegen ich der Ansicht bin, dass html-code kein im Sinne des UrheberG geschützes Computerprogramm sein kann.
Codes in Script- und (echten) Programmiersprachen hingegen können auch in Form einer Webseite schutzfähige Computerprogramme sein. Vorausgesetzt, sie sind von einer gewissen Schöpfungshöhe, was einfache Strukturen und solche Ausgaben wie “Hello World” ausschließen sollen.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 15. Aug 2005

Werbung im Internet

Das LG Berlin hat in seiner Entscheidung (Az. 16 O 132/05) vom 26.07.2005 festgestellt, dass auch Werbung im Internet – wie in Printmedien – entsprechend zu kennzeichnen ist und von redaktionellen Inhalten klar und eindeutig zu trennen ist, ansonsten läge eine wettbewerbswidrige Handlung vor.

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen BILD.T-Online.de.

Zur Pressemitteilung bei der Verbraucherzentrale.

Zum Beitrag bei heise online.

Zur Entscheidung via Affiliate & Recht.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 5. Aug 2005

Microsoft vs. Google

Microsoft will mit einer Klage verhindern, daß der Gründer seines Forschungslabors in China künftig für den Konkurrenten Google arbeitet. Microsoft hat deswegen am Dienstag abend sowohl Klage gegen Google als auch seinen Mitarbeiter eingereicht.

Google kündigte am Dienstag (Ortszeit) in San Francisco an, selbst ein Forschungs- und Entwicklungszentrum in China unter der Führung von Kai-Fu Lee gründen zu wollen.

Mehr bei netzeitung.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 20. Jul 2005

Verbraucherschutz: Mehr Preistransparenz bei Premium-SMS

Ein 12-jähriges Mädchen erhielt unter einer von der NewTex GmbH genutzten Kurzwahl-Nummer unaufgefordert eine SMS mit dem Inhalt: “Warum meldest du dich nicht mehr – hast du mich etwa vergessen?”. Nach sechsmaligem Herunterscrollen erschien auf ihrem Display die Preisangabe von 1,99 Euro pro SMS. In den Folge-SMS erschien keine weitere Preisangabe. Erst nach der sechzigsten SMS erfolgte ein Warnhinweis, dass die Schwelle von 100 Euro im Monat in Bezug auf die jeweilige Kurzwahlnummer überschritten sei. Erst zu diesem Zeitpunkt bemerkte die minderjährige Verbraucherin, dass jede von ihr abgesandte SMS Kosten in Höhe von 1,99 Euro verursacht hatte. Im Rahmen des dreitägigen “Flirts” fielen insgesamt Kosten in Höhe von 102,60 Euro an.

Es klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gegen den Anbieter. Nach Ansicht des Landgerichts Hannover (Az. 14 O 158/04 – nicht rechtskräftig) verstößt dieses Vorgehen gegen Verbraucherschutzvorschriften und ist zudem wettbewerbswidrig. Anbieter teurer SMS-Dienste, sog. Premium Dienste müssen die Kosten in jeder Kurznachricht angeben.

Zur Pressemitteilung des Verbraucherverbandes.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 14. Jul 2005

Forenbetreiber abgemahnt

Des Anwalts Lieblingssport ist die Abmahnung.

Der Betreiber eines Internet-Forums wurde abgemahnt, weil eines seiner Mitglieder, allein durch seinen frei gewählten Benutzernamen gegen Markenrecht verstoßen hat. In diesem Fall geht es wohl nicht nur um die Zulässigkeit der Abmahnung, sondern auch um die Erstattungsfähigkeit der Kosten. Der abmahnende Rechtsanwalt hat hoch gegriffen und einen Streitwert in Höhe von 100.000,00 € angesetzt. Zudem hat er eine sehr kurze Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung von 3 Tagen gesetzt.

Zur Abmahnung und Gegenabmahnung.
Zum heise Artikel.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 13. Jun 2005

Microsoft: EU-Kartellverfahren

Der Softwarekonzern Microsoft hat der netzeitung zufolge der EU-Kommission weit gehende Zugeständnisse zur Offenlegung von Schnittstelleninformationen des Windows-Betriebssystems gemacht. Dazu gehört auch das Angebot eines Windows-Systems ohne das Multimedia-Abspielprogramm Media Player.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 7. Jun 2005

Leitfaden: Newsletter

Matthias Bergt hat einen Leitfaden für Newsletter-Bestellungen in JurPC (Web-Dok. 51/2005, Abs. 1 – 39) veröffentlicht. Hier wird die Spam-Problematik und wie man ihr aus dem Weg gehen kann sehr gut beschrieben!

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 22. Mai 2005

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