Vertragsrecht

heise online: Online-Händler darf Reklamationsfrist nicht willkürlich verkürzen

Wenn Produkte Fehler aufweisen, steht dem Verbraucher unter anderem ein Umtauschrecht zu. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach die Ware innerhalb einer Woche nach Empfang zurück gesandt werden muss, ist nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts (KG) null und nichtig (Az. 5 W 13/05). Damit gaben die Richter einem Online-Shopbetreiber Recht, der von einem Mitbewerber die Nichtverwendung derartiger ABG verlangte. Mehr bei heise…

Die Klausel “Mängel sowie Materialfehler an der Ware müssen uns innerhalb einer Woche nach Empfang der Sendung gemeldet werden.” ist unwirksam und wettbewerbswidrig. Sie verstösst nach dem Beschluss des KG vom 04.02.2005 im Hinblick auf versteckte Mängel gegen § 309 Nr. 8b) ee) BGB, weil darin eine unzulässige Verkürzung der Verjährungsfristen liegt. Eine Beschränkung der Prüfungs-und Anzeigefrist ist nach der Rechtsprechung des BGH lediglich auf eine Woche ab Erkennbarkeit des Mangels zulässig. Im Hinblick auf offensichtliche Mängel ist die Klausel unangemessen kurz und daher gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Zugleich liegt in dem Gebrauch der AGB-Klausel ein unlauteres Verhalten nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 18. Apr 2005

Netzeitung: Programmierer knacken Microsofts Musik-Schutz

Programmierer haben nach eigenen Angaben den DRM-Schutz von Microsoft, den Softwaresschutz für online gekaufte Musik, geknackt. Die CSS-Knacker um Jon Lech Johansen kündigten an, die nächste Version ihrer Software «PyMusique» werde den DRM-Schutz bei Napster aushebeln. Mehr bei netzeitung…

DRM steht für Digital Rights Management und dient dazu digitale Werke zu schützen, indem an den entsprechenden Dateien Nutzungsrechte vergeben bzw. beschränkt werden. Dieses Rechtemanagement wird nicht -wie üblich- auf vertraglicher, sondern auf technischer Ebene realisiert und haftet der Datei selbst an.

Nach deutschem Recht ist die Umgehung einer solchen wirksamen technischen Schutzvorrichtung nach §§ 95a ff., 108b UrhG strafbar, zumindest dann, wenn keine ausschließlich private Nutzung vorliegt.

Mehr dazu beim CCC.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 17. Apr 2005

COMPUTERWOCHE ONLINE: Open-Source-Lizenz vor Gericht durchgesetzt

COMPUTERWOCHE ONLINE: Open-Source-Lizenz vor Gericht durchgesetzt

Fortinet darf in Deutschland zwei Produkte nicht mehr vertreiben, weil sie die Bestimmungen der General Public License (GPL) verletzen. Dies hat ein Münchner Gericht in einer einstweiligen Verfügung entschieden.

Federführend war hier die Organisation gpl-violations.org.
Zum Ablauf des Verfahrens gegen den Übeltäter Fortinet UK Ltd.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 16. Apr 2005

heise online – Open Source Initiative verändert Kriterien zur Freigabe von Lizenzmodellen

Die Open Source Initiative (OSI) will mehrere Veränderungen bei der Freigabe und Klassifizierung von Open-Source-Lizenzmodellen vornehmen. Der ganze Artikel bei heise online

Die OSI ist eine non-profit Organisation, die sich der Förderung von Open Source Software widmet. Sie wurde im Februar 1998 von Bruce Perens und Eric Raymond gegründet. Die OSD ist ein Standard, an dem sich Open Source Lizenzen messen lassen können. Die dann darunter lizensierte Software darf als OSI certified Open Source Software bezeichnet werden.
Eine Übersicht zu den nach OSI lizensierten Open Source Software Lizenzmodellen.

In diesem Zusammenhang möchte ich nicht versäumen auf das in den Online Medien viel zitierte Urteil zur Wirksamkeit der GPL (deutsche GNU General Public Licence) des LG München I vom 19.05.2004 hinzuweisen.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 12. Apr 2005

Lawchannel: Software-Unternehmen darf Wartungsvertrag vorzeitig kündigen

Ein Software-Unternehmen ist nicht verpflichtet, die übernommene Wartung von Software zeitlich unbegrenzt wahrzunehmen. Das entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem heute bekannt gewordenen Urteil. Vielmehr dürfe das Unternehmen aus dem Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen aussteigen. Die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechts sei nicht rechtswidrig (Az.: 1 U 1009/04)
…den ganzen Beitrag finden Sie bei Lawchannel.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 11. Apr 2005

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