Dezember 2011

Fachtagung Datenschutz 2012 in Hamburg

Vom 1.-2. März 2012 findet in Hamburg, Tagungshotel Lindner Park-Hotel Hagenbeck, findet die Fachtagung Datenschutz 2012 statt. Veranstalter ist die TÜV NORD Akademie.

Dort wird Rechtsanwältin Sieling mit einem Vortrag zum Thema “Aktuelles zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit; Abberufung und Teilkündigung” vertreten sein.

Hier geht es zum Programm!

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 13. Dez 2011

BGH zur Haftung des Admin-C

Der BGH hat unter dem 9.11.2011 ein richtungsweisendes Urteil in Sachen Störerhaftung des Admin-C getroffen.

Eine geforderte erforderliche Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten ergibt sich aber laut BGH noch nicht aus der Stellung des als Admin-C an sich, da sein Aufgabenbereich sich laut dem Domainvertrag meist auf die Erleichterung der administrativen Durchführung des Domainvertrages beschränkt.

Hat sich aber der Admin-C gegenüber dem Inhaber des Domainnamens bereit erklärt, für alle Domainnamen als Admin-C zur Verfügung zu stehen und lässt der Inhaber freiwerdende Domains lediglich automatisch und ohne Prüfung ermitteln und dann registrieren, dann besteht eine erhöhte Gefahr, dass die Domainregisstrierung Rechte Dritter verletzt.

Nach Ansicht des BGH hat der Admin-C dann die Pflicht, die automatisch registrierten Domainnamen dahingehend zu überprüfen, ob Rechtsverletzungen Dritter auszuschließen sind. Ansonsten kann er haftbar gemacht werden.

Zur Pressemitteilung des BGH
Urteil vom 9. November 2011 – I ZR 150/09 (noch nicht verfügbar).

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 7. Dez 2011

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