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Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Widerrufsrechtes

Und wieder wird der Gesetzgeber die Widerrufsregelung überarbeiten…

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf die Regelungen des BGB über den Wertersatz im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages ändern.

Hintergrund für die Gesetzesinitiative ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. September 2009 (C-489/07). Nicht europarechtskonform sei danach eine Regelung nach der ein Unternehmer von einem Verbraucher für die Nutzung der im Fernabsatz verkauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann.

Der Unternehmer kann nach dem Gesetzesentwurf künftig nur noch dann vom Verbraucher Wertersatz erhalten, wenn der Verbraucher die gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise der gelieferten Sache hinausgeht. Weitere Voraussetzung ist, dass der Unternehmer den Verbraucher auf diese Rechtsfolge hingewiesen und über dessen Widerrufsrecht belehrt hat oder dass der Verbraucher von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat. Dies soll auch für den Fall der Verschlechterung der Sache gelten.

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