Mai 2010

Google Analytics jetzt rechtmäßig?

Ich hatte Anfang des Jahres u.a. ein Interview für das Online IT-Security Magazin ELEXPRESS.de gegeben und auf die datenschutzrechtliche Diskussion im Zusammenhang mit dem Einsatz von Google Analytics auf Internetseiten hingewiesen. Durch Beschluss hatte die oberste Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Ende 2009 darauf hingewiesen, dass


“die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist. (…)”

Nun berichtet die Internetworld, dass Google nachgebessert hat und einen Browser-Plug-In entwickelt, der das Logging der IP-Adresse durch Google Analytics unterbindet. Leider steht das Browser Plug-In derzeit nicht für alle gängigen Browser zur Verfügung.

Aber auch der Webseitenbetreiber kann durch Erweiterung des Google-Analytics-Codes die IP-Adresse der User bei der Datenerfassung zum Teil unkenntlich machen.

Webseitenbetreiber, sie sich im Einklang mit den deutschen Datenschutzvorschriften im Internet bewegen ist angeraten, den Code deshalb abzuändern. Und so geht’s. Entsprechend sollte auch die Datenschutzerklärung ergänzt werden.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 31. Mai 2010

Wir gratulieren!

Aus unserer geschätzten Kollegin Ines Mickler ist jetzt eine Ines Dittmar geworden!

Wir gratulieren dem Hochzeitspaar ganz herzlich und wünschen ein schönes, zufriedenes und erfülltes gemeinsames Leben!

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 24. Mai 2010

Urheberrechtliche Ansprüche gegen Google im Rahmen der Google-Bilder-Suche nicht möglich

Neben der Standart-Suchmaske verfügt Google auch über die Option für den eingegebenen Suchtext Bilder als Suchergebnisse ausgeben zu lassen. Dabei verwendet Google so genannte Thumbnails, also verkleinert dargestellte Bilder, die per Link auf eine Internetseite weisen, auf der das gefundene Bild positioniert ist.

Nun wurde Google die Verletzung von Urheberrechten durch die „ungefragte“ Verwendung dieser Vorschaubilder vorgeworfen.

Entgegen den Vorinstanzen, entschied der BGH in seinem Urteil vom 29. April 2010 (I ZR 69/08) aber, dass keine Rechtsverletzung vorläge.

Die Klägerin habe zwar nicht durch eine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung Google ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche eingeräumt. Jedoch durfte Google dem Verhalten der Klägerin entnehmen, dass ein Einverständnis zur Anzeige als Vorschaubilder vorliegt, da die Klägerin keine möglichen technischen Vorkehrungen getroffen hat, um den Zugriff von Suchmaschinen auf ihre Bilder zu unterbinden.

Der BGH verwies außerhalb dieses Falles auch darauf hin, dass selbst wenn es sich um Vorschaubilder von unberechtigt eingestellten Bildern handeln würde, Suchmaschinenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen nicht haften würden, sofern keine Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der gespeicherten Informationen bestünde. Dies gründe auf der Anwendung der Haftungsbeschränkungen aus der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Bianca Schillmöller am 11. Mai 2010

Awareness-Tagung im Mai 2010 – Kassel/Hannover/Paderborn

Bilden Ihre Mitarbeiter bereits eine “Human Firewall”?

Awareness bedeutet in der Corporate Security die Sensibilisierung von Mitarbeiten gegenüber Gefahren. Nur wer die Gefahren kennt, kann sich richtig verhalten; nur wer den Sinn von Regeln versteht, hält sich auch langfristig daran.

Ausschließlich durch Technik werden Sie einen hohen Sicherheitsstandard nicht erreichen. Der Mensch spielt bei Sicherheitsfragen nach wie vor die zentrale Rolle. Diese Veranstaltung ist ein MUST-have für Führungskräfte, die Verantwortung für die Sicherheit Ihres Unternehmens tragen. Durch Vorträge ausgewählter Fachkräfte werden Ihnen alle Facetten von Awareness näher gebracht. Sie gewinnen einen umfassenden Überblick und erhalten viele Tipps, die für die Sicherheit Ihres Unternehmens. Sie finden zudem Gelegenheit zum Netzwerken mit anderen Sicherheitsbeauftragten.

Tagungsorte, Tagungsdaten:

11.05.2010 Kassel Bad Wilhelmshöhe, Pentahotel, Bertha-von-Suttner Strasse 15, 34131 Kassel

18.05.2010 Hannover, Mercure Hotel Atrium, Karl-Wiechert Allee 68, 30625 Hannover

25.05.2010 Paderborn, Best Western Premier Arosa Hotel, Westernmauer 38, 33098 Paderborn
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Wir werden hierzu einen Beitrag im Rahmen eines 45- minütigen Vortrags zum Thema Datenawareness liefern.

Darin werden wir auf folgende Inhalte eingehen:

  • Begriffsdefinition
    Grundsätze des Datenschutzrechtes
    Herkunft des Datenschutzrechtes
    Security Breach Notification
    Der Datenschutzbeauftragte
    Checkliste zur Datenawareness

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    Anmeldungen u.a. hier möglich:
    https://www.xing.com/events/awareness-tagungen-human-firewall-aktivieren-11-05-kassel-18-05-hannover-25-05-paderborn-503228

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 7. Mai 2010

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