Januar 2010

Bezahlverfahren im E-Commerce

“Die Abwicklung kleiner Bezahlbeträge im E-Commerce ist besonders aufwendig, da der Transaktionsaufwand technisch unabhängig von der Höhe des Betrags ist, der bezahlt werden soll. Es müssen also weitgehend die gleichen Verfahren wie bei großen Beträgen angestoßen werden, denn Bargeld kann (noch) nicht so einfach durch Protokolle übertragen werden, wie etwa Bilder, Texte, Musik- oder Videodateien…”
Dipl.-Kfm. Manfred K. Wolff beleuchtet im t3n Magazin die Möglichkeiten und Risiken im Micropayment.

Der Autor hat für die Leser am Ende des Aufsatzes eine hilfreiche Übersicht unterschiedlicher Anbieter zusammengestellt.

Mehr zum Thema Payment Card Industry Data Security Standards bei Wikipedia.

E-Commerce » | 1 Kommentar »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 31. Jan 2010

Workshop “Verkäufe im Internet – effektiv und rechtssicher”

aus der Veranstaltungsreihe „Know-how für Unternehmen“ der Wirtschaftsförderung.

Wie kann der eigene Vertrieb über das Internet durch zielgruppengerichtete Online-Werbung gesteigert werden? Wo liegen die größten Chancen und welche Fauxpas sollte man vermeiden? Welche Rechtsgrundlagen gibt es für einen Internetshop? Wie kann man Abmahnungen vermeiden?

Wertvolle Tipps für Onlinemarketing und rechtssichere Internetseiten bietet der Vortrag zum Thema „Verkäufe im Internet – effektiv und rechtssicher“ in der Veranstaltungsreihe „Know-how für Unternehmen“ der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Paderborn. Er findet am Mittwoch, 10.02.10 um 18 Uhr im Technologiepark 13 in Paderborn statt. Stephan Winter, Geschäftsführer der ameus GmbH und Carola Sieling, Fachanwältin für IT-Recht erläutern die Möglichkeiten des Internets für das moderne Marketing-Mix.

Die Kosten für die Teilnahme betragen 10 €.

Anmeldungen bis eine Woche vor der Veranstaltung bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Paderborn per E-Mail über info@wfg-pb.de oder telefonisch unter 05251-1609050

E-Commerce » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 26. Jan 2010

Telefonnummer in Widerrufsbelehrung

Immer wieder falsch gemacht, weil aus Gründen der Bequemlichkeit die Impressumsdaten per copy und paste in die Widerrufsbelehrung kopiert wird.

Das OLG Hamm bestätigt diese Rechtsauffassung mit Urteil vom 2.7.2009 – 4 U 43/09.

Ist in den AGB eines Onlinehändlers neben der Anschrift für einen Widerruf die Telefonnummer des Unternehmers angegeben, stellt dies einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot gem. § 355 BGB dar und ist als Marktverhaltensregel wettbewerbswidrig.

E-Commerce » | 1 Kommentar »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 10. Jan 2010

ELENA – Musterinformation

Elena” ist die Abkürzung von “Elektronischer Entgeltnachweis”. Ab dem 1. Januar 2010 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter einer zentralen Speicherstelle (ZSS) bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Auf Grundlage dieses Datenpools soll ab 2012 der Bezug von Arbeitslosen-, Wohn- und Bundeselterngeld zügiger abgewickelt werden. Von der Regelung sind zunächst 40 Millionen Bürger betroffen. Nachdem nun die Kritik in den Medien und auch des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar immer lauter wurde, will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachbessern. Zum näheren Verständnis und zum Ablauf empfehle ich die Lektüre des Artikels von Matthias Becker “Die andere Vorratsdatenspeicherung” (heise.de)

Gesetzliche Grundlage ist hierfür das ELENA-Verfahrensgesetz vom 28.03.2009.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten für Arbeitgeber:

  • - Monatliche Übermittlung des Datensatzes pro Arbeitnehmer an die ZSS.
    - Diese Übermittlung ist zu protokollieren.
    - Der Arbeitnehmer ist über die Entgeltbescheinigung zu informieren, dass die Daten an die ZSS übermittelt wurden.
  • Folgender Mustertext kann daher als Information dienen und mit der ersten Entgeltabrechnung übermittelt werden:


    “Wir sind seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln.

    Das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (kurz: ELENA) regelt, wie Bürger ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Alle Arbeitgeber sind ab dem 1. Januar 2010 verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Zum 1. Januar 2012 startet dann der Datenabruf des ELENA-Verfahrens.”

    Ein Muster für die Arbeitnehmerinformation findet sich auch auf der offiziellen Webseite des Bundes zum Thema ELENA.

    Datenschutz, E-Government » | 1 Kommentar »

    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 3. Jan 2010

    Weitere Beiträge in den Archiven

    Zum Seitenbeginn