NJW aktuell: Beitrag zum Schwarzsurfen
Ich freue mich meinen Lesern meinen Artikel zum Schwarzsurfen (erschienen in der aktuellen NJW aktuell, Heft 18, 2009) frei zur Verfügung stellen zu können!
Hinter dem Titel “Zivil- und strafrechtliche Haftungsaspekte drahtloser Computernetzwerke (WLAN)” verbirgt sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Haftung des Schwarzsurfers.
Auszug:
Die durchaus einfache Einrichtung von drahtlosen Computernetzwerken bietet nicht nur die Möglichkeit auf das Internet respektive Computernetzwerk zuzugreifen, sondern birgt auch Gefahren der straf- und zivilrechtlichen Haftung der Beteiligten. Als Nutzer der WLAN-Technologie (Wireless Local Area Network) bekommt man ohne großen technischen Aufwand eine Auflistung der sich in Reichweite befindlichen WLANs – oft auch automatisch – angezeigt, unabhängig davon, ob das Einklinken in ein solches WLAN verschlüsselt ist oder nicht. Im Rahmen der Nutzung eines fremden Netzwerks bzw. einer fremden Internetverbindung ist die Haftung desjenigen, der von außen zumeist ohne Wissen und ohne Einverständnis des WLAN-Betreibers mitsurft (sog. Schwarzsurfen), mangels Entdeckung bislang selten in der Praxis beurteilt worden…(zum ganzen Artikel)
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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 30. Apr 2009
