Mai 2008

Neues Blawg ist online

Der Kollege Dr. Stephan Bücker aus Düren ist mit seinem neuem Rechtsblog online gegangen.

Wie ich finde in schöner Web 2.0 Manier – herzlich Willkommen in der Blogosphäre!

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 28. Mai 2008

Elektronisches Mahnverfahren

Ab dem 01.12.2008 dürfen Mahnanträge durch Rechtsanwälte nur noch in maschinell lesbarer Form übermittelt werden.

Die Webseite “mahngerichte.de” ist ein gemeinsamer Auftritt der Mahngerichte der Bundesländer, die am automatisierten Den ganzen Beitrag lesen »

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 28. Mai 2008

Schwarz-Surfen erlaubt?!

Das AG Wuppertal (Urteil vom 03.04. 2007, Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) hatte sich mit der Problematik und der Strafbarkeit des Schwarz-Surfens auseinandergesetzt. Der Sachverhalt gestaltete sich so, dass sich ein Fremder ohne vorherige Erlaubnis mit seinem Notebook vom Bürgersteig aus in das offene WLAN des Anzeigeerstatters einloggte. Der Beschuldigte suchte wahllos nach offenen WLANs und loggte sich dann im erstbesten WLAN ein.

Der Täter wurde entdeckt und die Polizei hat das Notebook zunächst eingezogen. Aufgrund der bisher ungeklärten Rechtslage wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen. Gleichzeitig wurde die Vollstreckung einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen jedoch vorbehalten.

Das Amtsgericht sah in dem Suchen und Einloggen in das WLAN einen Verstoß gegen §§ 89 S.1, 148 Abs. 1 Satz 1 TKG und §§ 44, 43 Abs. 2 Nr. 3 BDSG und somit ein strafbares Verhalten. Der Angeklagte hatte sich einerseits wegen Abhörens von Nachrichten einer Funkanlage und andererseits wegen unerlaubten Abrufens personenbezogener Daten strafbar gemacht. Ihm wurde vor allem vorgeworfen, dass er billigend in Kauf nahm, dass bei dem Anschlussinhaber Kosten mangels einer Flatrate volumen- oder zeitabhängig für die Nutzung anfallen würden. Tatsächlich hatte der Anschlussinhaber jedoch keine zusätzlichen Kosten zahlen müssen.

Mein Tipp:
Als Anschlussinhaber haben Sie in der Regel keine Kenntnis davon, wann bei Ihnen schwarz mitgesurft wird und/oder über Ihren Telefonanschluss Rechtsverletzungen vorgenommen werden. Vor Urlaubsantritt sollten Sie also dafür sorgen, dass nicht nur der Computer, sondern auch der Router ausgeschaltet wird bzw. der WLAN Zugang ausreichend gesichert wird, z.b. durch ein Passwort bzw. ausreichende Verschlüsselung.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 19. Mai 2008

Abmahnanwälte – ade!?

Im Rahmen von sog. Filesharing und P2P (peer-to-peer) Netzwerken werden täglich unzählbar viele Musik-Dateien, Filme und andere urheberrechtlich geschützte Werke ausgetauscht. Dies ist allerdings kein Kavaliersdelikt, sondern verstößt gegen die Urheberrechte der Künstler und die Verwertungsrechte der Industrie.

Eine Abmahnung flattert dann ohne weitere Vorankündigung in die Briefkästen der Telefonanschlussinhaber, von deren Anschluss die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Meistens sind dies seitenlange, bereits vorformulierte Standardschreiben in denen lediglich einzelne, auf den Einzelfall bezogene Daten eingefügt werden. Diese enthalten dann meistens eine ein bereits vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, eine Vertragsstrafe und ein Schuldanerkenntnis sowie die Verpflichtung, die Kosten der beauftragten Rechtsanwälte zu zahlen.

Die Kosten der beauftragten Rechtsanwälte richtet sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Dieser wird in den meisten Abmahnungen zu hoch angesetzt, um die Kosten in die Höhe zu treiben. Auffällig ist insbesondere, dass der Schadensersatz für die Auftraggeber, z.B. der Urheber wesentlich geringer ist, als die Kosten der Abmahnung selbst.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag, nachdem dies bereits zuvor mehrfach gefordert wurde, am 14.04.2008 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG verabschiedet, wonach die zu erstattenden Anwaltsgebühren für eine Abmahnung auf 100,00 EUR begrenzt wurde. Dies soll allerdings nur in einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblichen Rechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs. Nach der Zustimmung des Bundestags muss nun noch der Bundesrat sein Einverständnis zum Gesetzentwurf geben. Das wird voraussichtlich Ende Mai 2008 der Fall sein, so dass das Gesetz schon im Sommer 2008 in Kraft treten könnte.

Mein Tipp: Unterzeichnen Sie – selbst, wenn Sie den Verstoß tatsächlich begangen habe sollten – in keinem Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Da Urheberrechtsverletzungen auch strafrechtlich relevant sind, sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin einschalten.

Schutzrechte / IP, Strafrecht » | 2 Kommentare »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 8. Mai 2008

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