Mai 2006

Neuer Entwurf: Anti-Spam Gesetz

Ich begrüße den Zweiten Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Änderung des TDG vom 10.05.2006, wonach das Versenden von SPAM eine Ordnungswidrigkeit darstellt und Bußgeldstrafen in Höhe von bis zu 50.000,00 € angedroht werden sollen.

Unsere Kanzleipräsentation stellt Ihnen kurz und prägnant dar,

1) was SPAM ist,
2) welche Rechtsfolgen SPAM auslöst und
3) wie Sie E-Mails rechtskonform gestalten.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 17. Mai 2006

Unrichtige Ebay Bewertung – Was tun?

Da es beim Onlinehandel häufig zu Betrugsversuchen kommt, kann es sehr nützlich sich die Bewertungen eines ebay- Mitgliedes genau anzuschauen. Andererseits steht und fällt der Erfolg bei ebay Waren zu versteigern mit der Bewertung der Vertragspartner. Wurde Ihrer Ansicht nach eine unrichtige Bewertung abgegeben, so gibt es mehrere Möglichkeiten zu reagieren. Dies richtet sich vor allem nach dem Inhalt der Bewertung.

Eine gerichtliche Durchsetzung des Anspruches ist erfolgsversprechend, wenn es sich um falsche Tatsachenbehauptungen handelt und nicht um bloße Werturteile. Tatsachenbehauptungen können bewiesen werden, wohingegen Werturteile vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die Meinungsfreiheit ist jedoch in Fällen sog. Schmähkritik keine Rechtfertigung.

In diesem Rahmen müssen die Mitglieder also auch negativen Bewertungen hinnehmen, wenn sie sachlich richtig sind oder eine persönliche Meinung darstellen.

Ein Löschungsanspruch kann sich aber nicht nur auf offensichtlich unwahre Tatsachen oder auf eine Schmähkritik beschränken, sondern auch kann auch eine vertragliche Pflichtverletzung darstellen. Dies ist dann der Fall, wenn die Bewertung so allgemein, überspitzt und schlagwörtlich gehalten ist und keinen sachlichen Bezug zur Transaktion hat.

Sollte eine gerichtliche Durchsetzung keinen Erfolg versprechen, kann der Bewertete in jedem Fall einen Ergänzungskommentar einfügen und öffentlich Stellung nehmen. Sollte ein Mitglied mit negativen und unberechtigten Kommentaren auffallen, ist bei ebay evtl. auch die Sperrung des Users anzuregen.

In diesem Zusammenhang hat aktuell das OLG Oldenburg am 03.04.2006 entschieden, dass der Bewertungslöschung zuzustimmen war.

Wer sich im Einzelnen über die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen informieren will, sollte sich die Praktikumsarbeit von Katja Bengtsson durchlesen.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 15. Mai 2006

Phishingversuch per VoIP

In E-Mails mit gefälschten Absenderdaten werden die Empfänger nunmehr auch aufgefordert, telefonisch mit der Hotline ihrer Online-Bank Kontakt aufzunehmen. Dort werden zur Legitimation des Anrufers die Kontonummer und PIN abgefragt.

Tatsächlich werden die Daten genutzt, um sich Zugang zu dem Konto zu verschaffen.
Gegen diese Offenherzigkeit ist kein Kraut gewachsen – nur der Versuch die Betroffenen aufzuklären.

Meldung des Sicherheitsdienstes Cloudmark via haufe.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 3. Mai 2006

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