AG FFM: zur Umschreibung von WM Tickets
Das AG Frankfurt am Main hat am 20.04.2006 (Az. 31 C 3120/05-17) entschieden, dass der nationale Fussballverband (als Vertragspartner und nicht das FIFA-Organisationskomitee) die über ebay ersteigerten WM-Karten auf den neuen Inhaber umschreiben muss. In diesem Fall hatte der Kläger die Karten im September 2005, also vor der Eröffnung der offiziellen Tickettauschbörse zum Weiterverkauf von Eintrittskarten, über ebay erworben. Die offizielle Tauschbörse für Tickets war nämlich erst am 27. März 2006 eingerichtet worden.
Nach diesem Urteil seien deswegen diejenigen gewarnt, die über ebay noch Karten ersteigern wollen. Meines Erachtens gibt es nach dieser Entschiedung kein Recht auf Umschreibung ab dem 27.03.2006.
Das Urteil ist sehr ausführlich und überzeugt durch genaue Prüfung der vertraglichen Strukturen.
Zum Urteil des AG FFM.
Zum Bericht bei spiegel.de.
A propos – wo bleiben eigentlich meine Karten? Das Geld ist schon seit der letzten Verlosung abgebucht – die Karten haben aber bislang noch nicht den Weg in meinen Postkasten gefunden? Wann kann ich mit der Lieferung rechnen?
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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 21. Apr 2006
