Fachausschuss Softwareschutz – Sitzung vom 16.11.2006
Es tagte wieder der Fachausschuss Softwareschutz des DGRI in Frankfurt am Main zum Thema
Software in der Insolvenz.
Neben der dogmatischen Erörterung der Insolvenzfestigkeit von Softwareverträgen und dem Sinn und Unsinn von Escrow-Vereinbarungen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH v. 17.11.2005 (Az. IX ZR 162/04) veranschaulichte der Praktikervortrag eines Insolvenzverwalters die Lösungen in der Praxis.
Im allgemeinen wurde bemängelt, dass der Gesetzgeber keine eindeutige Rechtslage vorgibt und die derzeit geltende Insolvenzordnung moderne Vertragsstrukturen nicht ausreichend berücksichtigt, wie dies bereits in ausländischen Rechtsordungen, z.B. nach US-Recht der Fall ist.

Am 11. September 2007 um 15:44 Uhr
Your site found in Google: position247