Neue Fachanwaltschaften für IT-Recht und Urheber- /Medienrecht

Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 3.4.2006 die Einführung des Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und des Fachanwalts für Informationstechnologierecht (IT-Recht) beschlossen. Die Beschlüsse bedürfen noch der Zustimmung durch das BMJ.

Zur Pressemitteilung der BRAK.

Einen Kommentar schreiben

Weitere Beiträge in den Archiven

Zum Seitenbeginn