BAG – elektronischer Schriftverkehr ab 01.04.2006

Ab 01.04.2006 kann der Schriftverkehr mit dem Bundesarbeitsgericht in elektronischer Form erfolgen. Es können dann u.a. Schriftsätze und Anträge auf elektronischem Wege eingereicht werden.

Voraussetzung: qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz

Zur Pressemitteilung des BMAS .

2 Reaktionen zu “BAG – elektronischer Schriftverkehr ab 01.04.2006”

  1. M.One

    Hast du den Link zum Signaturgesetz grad bloggbar? Wär klasse!

    LG, war schön gestern, M.One

  2. Carola Sieling

    Findet man alles bei der Bundesnetzagentur:
    http://www.bundesnetzagentur.de/enid/39c615bcbf55b38853fecca16efa71bb,0/Technische_Regulierung_Telekommunikation/Elektronische_Signatur_gz.html

    Das Paderbloggertreffen wird in Zukunft hoffentlich noch eine größere Gemeinde ansprechen, aber ich bin da zuversichtlich: wenn das Wetter bald besser wird, kommen sie alle aus den Löchern..:)

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