Dezember 2005

Paderblogger unter sich – Paderborn bloggt!

Das erste Paderblogger Treffen hat sich auch das IT-BLawg nicht entgehen lassen. Mit dem Gang über den Weihnachtsmarkt ist es zwar nicht so richtig was geworden – unerwartet kalt für die Gemüter, die ansonsten in ihren gut geheizten Räumlichkeiten sitzen und ihre Hände ohne Unterlass über die Tastatatur fliegen lassen.

Die ein oder andere Blogger Prominenz war – auch wenn der Termin leider nicht für alle passte – dann doch anwesend. Der Kneipentour hatten sich Torsten, die Budenzauberin, Simone, Lars, Marcus und Nicola angeschlossen. Es war mir ein Vergnügen!

Insgesamt gibt Paderborn als IT-Standort immerhin 23 aktive Blogs her. Die OPML Datei gibt es beim kopfhoerer.


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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 18. Dez 2005

Tippfehler im Online-Shop

Beruht die Preisauszeichnung in einem Online-Shop auf einem Tippfehler, dann kann der Kunde nicht auf die Lieferung der Ware für den angegebenen Preis bestehen. Der Verkäufer hat dann gem. § 119 BGB ein Anfechtungsrecht aufgrund Erklärungsirrtums.

Dieses entschied das LG Osnabrück (Az.: 12 S 497/05). In dem vom LG Osnabrück zu entscheidenden Fall war ein Plasma-Fernseher für 399,- € anstatt für 3999,- € im Internet angeboten worden. Der Kunde konnte den Fernseher nicht für 399,- € erwerben.

Interessant wird es jedoch , wenn das Landgericht davon ausgeht, dass die automatisch generierte Bestätigungsmail nicht bindend ist, da diese nur als Bestätigung des Auftrages einzustufen sei und nicht als Bestätigung des Rechtsgeschäftes im rechtlichen Sinne. Die Erklärungen dienen zwar der Pflicht, den Eingang der Bestellung im Sinne des § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB zu bestätigen, aber es ist doch im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Bestätigungsmail eine verbindliche Vertragsannahme darstellt oder nicht. Hier kommt es vor allem darauf an, ob es sich um eine automatisierte Bestätigungsmail handelt, die aufgrund der im Bestellvorgang eingegebenen Daten generiert wird oder nicht.

Diese Entscheidung steht jedenfalls im Einklang mit der aus dem Jahre 2003 gefällten Entscheidung des LG Essen (Az.: 16 O 416/02 vom 13.02.2003), die via RA Kotz abzurufen ist.

Zur Pressemitteilung des LG Osnabrück

Zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist hat bereits der BGH in seinem Urteil (via RAe Beckmann und Norda) vom 26.01.2005 entschieden.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 12. Dez 2005

EVB-IT: Ein Überblick

Die öffentliche Hand ist im Rahmen der Beschaffung von Leistungen oder Waren ab einem bestimmten Schwellenwert an das Vergaberecht gebunden.

Wenn die öffentliche Hand IT-Leistungen einkauft, dann wickelt sie das auf der Grundlage der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sowie aufgrund der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) ab. Es sind grundsätzlich die EVB-IT in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Soweit die EVB-IT Regelungsbereiche der bislang geltenden BVB nicht abdecken, sind die BVB weiterhin anzuwenden. Im Einzelnen hat das Bundesministerium des Innern eine Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Dabei gibt das Vertrags-Repertoire Lösungen für fast alle möglichen Vertragsgestaltungen her, wie z.B. Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Wartungsverträge sowie Kombinationen aus den vorgenannten.

Die EVB-IT samt zugehöriger Formblätter sind von allen öffentlichen Auftraggebern, insbesondere allen Bundes- und Landesbehörden gemäß § 55 BHO, LHO zu beachten.

§ 55 BHO Öffentliche Ausschreibung
(1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.
(2) Beim Abschluß von Verträgen ist nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren.

Das Bundesministerium des Innern, und zwar die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung stellt die Verträge zur Verfügung.

Die IHK Hannover bietet eine vergaberechtliche Entscheidungssammlung an.

Der Kollege RA Thomas Feil bietet einige leicht verständliche Kurzdarstellungen zum öffentlichen (IT) – Vergabewesen.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 7. Dez 2005

Weblogs: enttäuschende Reichweiten

Weblogs haben nicht nur mit dem Ruf zu kämpfen unqualifiziert und journalistisch unausgereift zu sein, sondern auch mit ihrer allgemeinen Akzeptanz. Diese Nachricht musste ich bei haufe.de zur Kenntnis nehmen, dennoch schmeichelt die dortige Beschreibung der Bloggergemeinde:

Der typische Weblog-Besucher ist unter 30 Jahre alt, technikaffin, politisch und kulturell interessiert und zählt zu den Intensivnutzern des Internets.

Stimmt!

Auf diesen kleinen aktiven Kreis sollte man dennoch stolz sein, da die Menge der Kommentare allein auch nicht ein Zeichen für die Qualität eines Diskurses sind. Als Beispiel lese man die Kommentare bei z.B.: heise.de, für die der Verlag auch noch einzustehen hat. Mehr dazu unter heise.de.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 6. Dez 2005

Neues Blawg zum Verbraucherrecht

Verbraucherrechtliches ist ein vielversprechendes neues Lawblog – nicht nur für die Juristen unter uns. Direkt aus der Verbraucherzenzentrale Berlin e.V. beglückt uns Ronny Jahn mit

Neuigkeiten rund um’s Verbraucherrecht

Viel Spaß!

und vielen Dank für den Hinweis in …jurabilis!

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 5. Dez 2005

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