November 2005

IT-Blawg Quiz zur Mittagspause

Wenn Sie ein IT-Blawger sind, dann dürfte Ihnen die Beantwortung dieser Frage keine Schwierigkeiten bereiten! ;)

Soweit vorhanden muss diese Angabe im Impressum genannt werden:

_ _s_ _ _ s_ _ _e _ – _ d _ _ t_ _ _ k _ _ _ _ _ s _ _ _ _ _ _

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 29. Nov 2005

OLG Nürnberg: Unzulässige Werbung

Jeder kennt diesen Button im Online-Shop:

Klicken Sie hier, um das Produkt einem Freund zu empfehlen!

Ist in dieser E-Mail an den Freund, aber nicht nur das empfohlene Produkt genannt, sondern weitere für den Absender unbekannte Werbung enthalten, so liegt nach der Ansicht des OLG Nürnberg (Az. 3 U 1084/05 vom 25.10.2005) ein Wettbewerbsverstoß vor, und zwar nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG:

§ 7 Unzumutbare Belästigungen

(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen
3. bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt;

Der Online-Versandhandel ist der Meinung, dass es sich in einem solchen Fall nicht um eine unzulässsige Direktwerbung handelt, weil Versender der E-Mail ein Dritter ist.

Die Revision wurde laut Info-Lawyer Noogie C. Kaufmann auf heise.de ausdrücklich zugelassen.
Zum Urteil via affiliateundrecht.de

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 28. Nov 2005

Blogger verklagt Blogger

Nach der Abmahnung folgt nun die Klage.

Diesmal stammt das Unterlassungsbegehren jedoch von Herrn Wilhelm Entenmann, der nicht in dem Blog von Herrn Marcel Bartels “mein Pateibuch” genannt werden möchte.

Wir warten gespannt auf die Entscheidung des LG Berlin, wobei der Rechtsstreit wohl im Wesentlichen von den Kriterien abhängt, ob Herr Bartels unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet hat, die geeignet sind das Persönlichkeitsrecht des Herrn Entenmann zu verletzen oder ob es sich um bloße Werturteile handelt, die der Überprüfung durch Gerichte soweit es sich nicht um Diffamierung und stafbaren Äußerungen handelt nicht zugänglich sind!

Dazu müsste wohl nochmal der Antrag des Klägers verbessert werden….

Die Klageschrift hat Herr Bartels in seinem Blog ebenfalls veröffentlicht.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 25. Nov 2005

OLG Koblenz: Widerrufsbelehrung

Das OLG Koblenz hat am 21.07.2005 (Az. 2 U 44/05) entschieden, dass

unter dem Begriff “Anschrift” i. S. des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht die Hausanschrift, sondern die Postanschrift und dementsprechend auch die Postfachanschrift zu verstehen

sei.

Mehr zum Sachverhalt und den Urteilsgründen in der NJW 2005, 3430.

Dieses Urteil bestätigt die bereits aus dem Jahre 2002 gleichlautende BGH-Rechtsprechung.
(Urteil vom 11. 4. 2002, Az. I ZR 306/ 99)

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 24. Nov 2005

OLG Köln: Mahngericht.de

Das OLG Köln (Az. 20 U 45/05) hat bereits am 30.09.2005 verkündet, dass das Land NRW keinen Anspruch auf Herausgabe der Domain “Mahngericht.de” hat.

Die Bezeichnung “Mahngericht” genießt keinen namensrechtlichen Schutz [eingefügt von der Autorin:§ 12 BGB ]zugunsten des klagenden Landes NRW. Denn dem Begriff “Mahngericht” kommt keine Kennzeichnungs- und Namensfunktion zu. Der Begriff bezeichnet vielmehr eine bestimmte Funtion der betreffenden Amtsgerichte. Nicht aber die Gerichte selbst.

Die Lektüre des Urteils lässt den Leser jedoch schmunzeln, wenn der Beklagte Domainrechtinhaber auf die Allgemeinbildung des Durchschnittsbürgers hinweist:

Der Beklagte wendet sich gegen die Feststellung des Landgerichts, wonach die Bezeichnung “Mahngericht” in der breiten Öffentlichkeit bekannt sei als namensmäßige Kennzeichnung einer Institution der Justiz der Bundesländer. Angesichts der PISA -Studie, nach der 65 % der in Deutschland befragten 20- bis 35-jährigen falsche Angaben auf die Frage nach der Hauptstadt Italiens gemacht hätten, sei diese Annahme nicht gerechtfertigt.

Zur Entscheidung via RA Möbius

Zur Meldung bei heise.de

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 21. Nov 2005

Sicheres WLAN!

WLAN, Hotspot und Mobile Computing ist in aller Munde. WLAN (Wireless Local Area Network) ist die Bezeichnung für ein lokales Funknetz. Ob öffentlich, privat oder gewerblich – man sollte das WLAN vor unbefugten Zugriffen schützen.

Wer ein WLAN gewerblich betreibt, ist gemäß § 109 TKG sogar dazu verpflichtet, für Datensicherheit zu sorgen.

§ 109 TKG – Technische Schutzmaßnahmen
(1) Jeder Diensteanbieter hat angemessene technische
Vorkehrungen oder sonstige Maßnahmen zum
Schutze
1. des Fernmeldegeheimnisses und personenbezogener Daten und
2. der Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme gegen unerlaubte Zugriffe zu treffen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat in diesem Zusmannehang am 28.Oktober auf der Systems eine technische Richtlinie zum sicheren Einsatz von WLAN vorgestellt.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 11. Nov 2005

Fachanwaltschaft für IT-Recht

In der aktuellen Ausgabe des IT-Rechtsberaters (11/05) schreibt die Kollegin Dr. Auer-Reinsdorff über die Befürwortung der Einführung einer Fachanwaltschaft für IT-Recht durch die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (davit).

Der Fachanwalt ist sozusagen eine Zusatzqualifikation des Rechtsanwaltes. Den Fachanwaltstitel darf nur jemand führen, wer besondere Kenntnisse und Erfahrungen in dem speziellen Rechtsgebiet hat. Die genauen Voraussetzungen hierfür regeln die Fachanwaltsordungen (FAO vom 01.07.2005).

Zudem ist der Fachanwalt gem. § 15 FAO verpflichtet jährlich Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.

Der Rechtsanwalt muss jedoch auch mindestens 3 Jahre zugelassen sein. Zeitliche Beschränkungen halte ich für überflüssig, wenn ein Rechtsanwalt die übrigen Voraussetzungen bereits früher erfüllt. Schließlich kann ein Jurist nach dem 2. Staatsexamen Richter werden – jedoch kein Fachwanwalt? Wo bleibt da eigentlich die nachweisliche Spezialisierung der Richterschaft?

Bislang gibt es beriets für 14 Rechtsgebiete Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht

… und die Liste der Fachanwaltschaften und Spezialisierungen ließe sich ohne weiteres ergänzen, z.B. Wettbewerbsrecht, Sportrecht, Kirchenrecht, Englisches Recht, Französisches Recht (etc.), Gesellschaftsrecht und so weiter.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 5. Nov 2005

Rechtsforum Infolaw: Voice over IP

Voice over Internet Protocol (VoIP) ist eine beachtenswerte technologische Entwicklung und wird die klassische Telefonie meines Erachtens alsbald ersetzen und der Videotelefonie sind Tür und Tor geöffnet. – Obwohl wer möchte schon seinen Arbeitskollegen zu Hause im Schlabbershirt und ausgeleierten Shorts erwischen… aber dies würde wohl zu weit führen und eine Diskussion entfachen, die eher in die soziologische Richtung ginge.

Kurz: Wer es nutzt beschreibt es lapidar als

Telefonieren übers Internet.

Was in technischer Hinsicht dahintersteckt, kann man sehr schön bei Wikipedia nachlesen.

Aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht wird dieses Thema am 09.11.2005 in einer Veranstaltung des Rechtsforum Infolaw (Wirtschaftsuniveristät Wien) beleuchtet.

Der Einladung kann entnommen werden, dass man sich in rechtlicher Hinsicht schwerpunktmäßig mit der Regulierung von VoIP auseinandersetzen wird.

Also wer gerade im schönen Wien verweilt oder Fernweh hat, der sollte sich noch schleunigst anmelden!

In Deutschland hat die Bundesnetzagentur die Frage einer etwaigen Regulierung bereits aufgegriffen und zunächst Stellungnahmen von über 60 Unternehmen, Verbänden und Behörden eingeholt.

Dem von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Aktionsplan zufolge sollen die ersten regulatorischen Maßnahmen im ersten Quartal 2006 vorgenommen werden.

Die 7 Eckpunkte sollen erste Rahmenbedingungen der regulatorischen
Behandlung von VoIP schaffen. Dabei wird der Tatsache Rechnung
getragen, dass sich VoIP-Dienste derzeit noch in der Entwicklung befinden.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 3. Nov 2005

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