Oktober 2005

ePass ab 1.11.2005

Die Bundesrepublik Deutschland führt am 1. November 2005 als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten den elektronischen Reisepass (ePass) ein. Die Reisepässe werden mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab März 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Nachricht via media| NRW (media|NRW ist die Informationsplattform der Landesregierung über den Medienstandort Nordrhein-Westfalen. Auftraggeberin ist die Staatskanzlei NRW.)

Die Daten sollen nicht zentral, sondern nur lokal auf dem Chip gespeichert werden. Höchste Anforderungen an die rechtliche und tatsächliche Sicherheit der Daten soll gewährleistet sein:

Ein nachträgliches Verändern der Daten im Chip, ein Auslesen im Vorbeigehen oder heimliches Abhören der Datenübertragung zwischen Chip und Lesegerät werde durch kryptografische Mechanismen wie die elektronische Signatur und Verschlüsselung verhindert.

Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern zur Verfügung.

Zur EU-Verordung Nr. 2252/2004 vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten

Der (S)paß kostet übrigens 59,- €.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 31. Okt 2005

Weblogs verboten

Ein katholischer US-Schuldirektor hat seine Schüler aufgefordert, alle privaten Internet-Tagebücher zu löschen. Das diene dem Schutz der Jugendlichen.

Diese ungeheuerliche Nachricht über den Eingriff in die Privatssphäre der betroffenen Schüler kann man bei der netzeitung nachlesen.
Solche Grundrechtsverstöße sollten sich die Kids bzw. die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht gefallen lassen. Sensibilisierung für die Preisgabe privater Informationen ist wichtig, dennoch können etwaige Gefahren nicht durch solche pauschalen Verbote beseitigt werden.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 26. Okt 2005

E-Mail Disclaimer

Immer mal wieder kommt die Frage nach dem Disclaimer und seiner Wirksamkeit auf. Jeder macht es (ich eingeschlossen) nach dem Motto:

man kann ja nie wissen

Spiegel Online und muepe haben das Thema Disclaimer allgemein neulich wieder aufgegriffen.

Den E-Mail disclaimer, der zumeist lediglich eine Vertraulichkeitsabrede beinhaltet, möchte ich aus gegebenen Anlass nach einer Rundmail in der Kanzlei wieder aufgreifen.

Rechtlich ist das Thema nun umfassend auch in Bezug auf Haftungsbegrenzungen etc. in der Ausgabe Nr. 8/ 2005 der Zeitschrift Multimedia und Recht (S. 501 ff.) von Michael Schmidl aufgearbeitet worden.

Die Verwendung eines E-Mail Disclaimers führt nicht dazu, dass eine gesteigerte Vertraulichkeitsverpflichtung des E-Mail- Empfängers zu schaffen. … Trotz allem ist die Verwendung von Disclamer- Klauseln nicht schädlich.

Die Appellfunktion ist also alles, was einem bleibt!

Sollten Sie also nicht der intendierte Leser sein, verlassen Sie sofort diese Seite und löschen Sie diese aus Ihrem Cache und sagen Sie niemanden, was Sie hier gelesen haben! ;)

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 13. Okt 2005

Finanzverwaltung online

Der Betrieb des ElsterOnline-Portals wurde am 28.09.2005 gestartet. ElsterOnline ist das neue Internet-Portal von ELSTER und bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung.
Schluss mit dem Papierkram, denn ab jetzt kann man

1. online den Stand von Steuerkonten abfragen,
2. Steuererklärungen elektronisch signieren und versenden,
3. sowie ein persönliches Postfach nutzen.

ElsterOnline ist bis Jahresende auf die fünf Länder Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen beschränkt.

Zur Registrierung für diesen Dienst geht es hier!

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 10. Okt 2005

Podcasting und GEMA

Podcasts werden häufig mit Musik abgerundet oder bestehen hauptsächlich aus Musik. Da stellt sich die Frage, ob ich als Hobbypodcaster verpflichtet bin an die GEMA für die Nutzung entsprechende Gebühren zu entrichten. Ein im Netz zum Download bereitgestellter Podcast mit Musik gilt grundsätzlich als öffentliche Aufführung und untersteht als urheberechlich schütztes Werk dem Urhebergesetz, was dazu führt, dass ich als Podcaster für die Nutzung eine Lizenz benötige.

Bei der GEMA stehen mehrere Tarife zur Vefügung. In Frage käme der Webradio- oder der Music-on-Demend- Tarif.

Sebastian Eberhard hat sich in der Printausgabe der DE:BUG mit diesem Thema beschäftigt und von der GEMA folgende Antwort erhalten:

Podcasting sei keine Form des Webradios, sondern eine zur Verfügungstellung von Inhalten, bei der die Autorenrechte gewahrt werden müssen.

Der GEMA zufolge sei für Podcasts also der Tarif für Music on Demand einschlägig. So auch der Wiki- Eintrag.

Wie Herr Eberhard jedoch richtig anzweifelt, wählt der User/Abonnent beim Podcast nicht einen bestimmten Musiktitel aus, sondern eine “vorgegebene Zusammenstellung”. So richtig will der Podcast auch nicht in den Music-on-Demand Tarif passen…

Mein Tipp deswegen: Podcaster sollten auf freie Netlabels zurückgreifen. Dann gibt es kein Problem mit den Verwertungsrechten und keine zusätzlichen Kosten.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 3. Okt 2005

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