ePass ab 1.11.2005
Die Bundesrepublik Deutschland führt am 1. November 2005 als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten den elektronischen Reisepass (ePass) ein. Die Reisepässe werden mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab März 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Nachricht via media| NRW (media|NRW ist die Informationsplattform der Landesregierung über den Medienstandort Nordrhein-Westfalen. Auftraggeberin ist die Staatskanzlei NRW.)
Die Daten sollen nicht zentral, sondern nur lokal auf dem Chip gespeichert werden. Höchste Anforderungen an die rechtliche und tatsächliche Sicherheit der Daten soll gewährleistet sein:
Ein nachträgliches Verändern der Daten im Chip, ein Auslesen im Vorbeigehen oder heimliches Abhören der Datenübertragung zwischen Chip und Lesegerät werde durch kryptografische Mechanismen wie die elektronische Signatur und Verschlüsselung verhindert.
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern zur Verfügung.
Zur EU-Verordung Nr. 2252/2004 vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten
Der (S)paß kostet übrigens 59,- €.
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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 31. Okt 2005
