September 2005

Podcast vom EDV-Gerichtstag

Der Podcast: Freie Betreiber juristischer Internetprojekte vom EDV- Gerichtstag mit Ralf Zosel, Jochen Notholt, Daniel Dingeldey und mir.

Zu weiteren Podcasts vom EDV- Gerichtstag.
Nicht direkt vom Gerichtstag, jedoch auch sehr schön: ein Podcast darüber wie es sich anhört, wenn man bloggt!;)

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 28. Sep 2005

BGH zu irreführender Werbung

Der Bundesgerichtshof hat am 09.06.2005 (Az. I ZR 279/02) entschieden, dass der Hinweis auf einer sog. “Gewinn-Auskunft“ unter Angabe einer 0190-Telefonnummer eine unlautere irreführende Werbung darstelle.
Der Verbraucher hat nämlich tatsächlich keine Auskunft über seinen Gewinn erhalten. Hierzu hätte er eine kostenpflichtige Mehrwertnummer anrufen müssen.

Zur Pressemitteilung des BGH.
Zur Entscheidung des BGH. (Verlinkung folgt)

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 25. Sep 2005

Nachtrag zum 14. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken

Nachdem mich der ein oder andere Stau hinter Saabrücken und Frankfurt etwas ausgebremst hat, bin ich in Paderborn wieder gut eingetroffen und habe die Impressionen vom EDV-GT auf mich wirken lassen.

Mein Fazit: Es ist immer wieder schön nette Menschen zu treffen und kennen zu lernen, die auf derselben Wellenlänge liegen, damit meine ich insbesondere die Teilnehmer des Gesprächskreises “freie juristische Internetprojekte”. Sehr informativ und aufschlussreich war das via Skype zugeschaltete Gespräch mit dem Kollegen Vetter.

Den nicht vor Ort gewesenen Lawbloggern kann ich die Veranstaltung im nächsten Jahr wirklich empfehlen, da werden dann auch die Szene-heroes, wie z.B. Udo Vetter und Alexander Hartmann teilnehmen – zumindest ist das fest eingeplant, da Alexander Hartmann ja gerade im Rechtsreferendariat ist und sich “als Spielball seiner Ausbilder” bezeichnete.

Es wurde auch ein Podcast mit meiner Wenigkeit aufgezeichnet und ich freu mich schon, wenn ich ihn hier verlinken kann.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 24. Sep 2005

Was sind meine Rechte bei 0190-Nummern?

Zusammen mit der Telefonrechnung erhält man auch die Abrechnung der Mehrwertdienstenummern (0190-/0900-). Als Kunde kann ich bei Einwendungen gegen die Rechnung die Rechte nach § 16 TKV gegenüber dem jeweiligen Anbieter ausüben.

Der Kunde kann zum Einen eine detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis verlangen.
Andererseits ist der Telekommunikationsanbieter auf Verlangen zur Durchführung einer technischen Prüfung hinsichtlich der Richtigkeit der in Rechnung gestellten Verbindungen verpflichtet und muss den Prüfbericht anschließend vorlegen.

Wird der Prüfbericht nicht vorgelegt, kann die Zahlung verweigert werden.

Aber auch wenn ein Prüfbericht vorgelegt wird, muss er gewisse Voraussetzungen, wie z.B. die Zertifizierung der Gebührenerfassungsanlage erfüllen. Zudem muss der Prüfbericht zeitnah erstellt werden. Das AG Waiblingen hat entschieden (Az. 8 C 2472/04) , dass zumindest nach 2 Jahren diese Zeitnähe nicht mehr gegeben ist und der Prüfbericht deswegen nicht mehr Grundlage einer Abrechnung sein kann.

Mehr dazu bei heise online mit den Verweis auf einschlägige Urteile.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 21. Sep 2005

Versandkosten im Online-Handel

Verpackungskosten sind in den gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV zu bildenden Endpreis nicht einzubeziehen, sondern gesondert auszuweisen.

So hat es das Hanseatische Oberlandesgericht (Az. 5 U 72/04) mit Urteil vom 24.02.05 entschieden. Die Vorschriften der Preisangabenverordnung sind bei deren Nichteinhaltung grundsätzlich als wettbewerbswidrig zu qualifizieren.

§ 1 PAngV:

Abs. 2:

Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger
Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat
zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,
1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und
sonstige Preisbestandteile enthalten und
2. ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit
die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die
näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher
die Höhe leicht errechnen kann.

Abs. 6:

Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und
den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach
dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig
zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu
machen. Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 20. Sep 2005

Scoring und Datenschutz

Begriffserklärung via Wikipedia:

Scoring bedeutet primär das Zählen von Punkten. Im erweiterten Sinne wird es für analytisch statistische Verfahren benutzt, aus wenigen erhobenen Daten anhand von Erfahrungswerten, die in Score-Cards beschrieben werden, zu Risikoeinschätzungen zu kommen.

Dieses Scoring wird zumeist von Kreditinstituten verwendet, um die Kreditwürdigkeit eines Kunden zu beurteilen. Es gibt eine Reihe von Firmen, die Daten sammeln und zusammenführen und so aus den Daten des Heinz Müller in der Agathastraße 5, verheiratet, 3 Kinder einen Wert ermittelt, der aufgrund von Erfahrung, wie die Bonität dieses Heinz Müller gemessen an Männern mit seinem Status, seinem Alter und seinen Wohnort üblicherweise zu bewerten ist.
Hat man ein Datum nicht, dann wird dies geschätzt, z.B. kann man anhand des Namens und des Familienstandes etc. das Alter einer Person schätzen.

Als Betroffener habe ich einen Anspruch auf Auskunft und Löschung meiner Daten bzw. meines Score-Wertes, jedoch nützt mir das nichts, weil dieser Scorwert nicht ersatzlos gestrichen wird, sondern durch einen Mittelwert der Gesamtbevölkerung (?) ersetzt wird. Unter Umständen kommt man da noch schlechter weg.

Das passende Motto

so wie du wohnst, so zahlst du

habe ich in einem eher älteren Beitrag gefunden.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 20. Sep 2005

IT-Blawg auf dem 14. EDV-Gerichtstag

Das IT-Blawg bedankt sich herzlich für die Einladung zum 14. EDV-Gerichtstag. Dieser findet vom 21. – 23.09.2005 in Saarbrücken unter der Überschrift “Kommunikation in der Rechtspflege” statt.

Besonders freue ich mich auf den Gesprächskreis am Donnerstag Nachmittag und den Austausch mit Kollegen und Kolleginnen! :)

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 19. Sep 2005

Spam im Wahlkampf

Das Blog lautgeben.de berichtet über die Werbemailaktion der CSU.

Die CSU hat gestern ein 100h SPAM-Versendeprogramm angekündigt. Mehr als 300.000 Mails sollen in den kommenden Tagen verschickt werden – umstritten ist allerdings, ob die Empfänger dafür eingewilligt haben.

Heise.de berichtet ebenfalls über diese Aktion und zitiert in diesem Zusammenhang das Urteil des Amtsgerichts Rostock, dass bereits 2003 anhand der E-Cards-Aktionen mehrerer Parteien unverlangte Parteienwerbung im Internet als unzulässig deklarierte.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 14. Sep 2005

DGRI Herbstakademie 2005

Als Mitglied der Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) freue ich mich schon auf die jährlich stattfindende Herbstakademie in Freiburg vom 15.-17.09.2005.

Inhalt der 2,5 tägigen Veranstaltung werden aktuelle Rechtsfragen rund um IT und Internet sein.
Das Programm ist auf der Homepage des DGRI unter “Aktuelles” zu finden.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 14. Sep 2005

E-Government: Handyparken in Paderborn

In der NJW 2005 S. 2645 ff nimmt der Verwaltungsdezernent Jürgen Wohlfarth die rechtliche Seite des Handyparkens unter die Lupe.

Durch die bis zum 31.12.2007 befristete Ausnahmeverordnung (zu den Vorschriften der StVO, erlassen am 28.01.2005, ergänzt § 13 StVO) können im Geltungsbereich von Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkdauer und Zahlung der Parkgebühr Alternativsysteme wie Taschenparkuhr und Mobiltelefon [...] zugelassen werden.

Diese Form von E-Government wird auch G2C ( Government-to- Citizen) genannt.

Paderborn hat hier eine Vorreiterstellung eingenommen – seit dem 17. Juni kann auf sämtlichen öffentlichen Parkplätzen innerhalb des Inneren Rings in Paderborn mit dem Handy geparkt werden. Voraussetzung ist die vorherige Registrierung über das Internet. Die Parkgebühr wird im 3- Minuten Takt abgerechnet und am Ende des Monats per Bankeinzug abgerechnet. Die Lösung wurde vom lokalen IT-Dienstleister SBS umgesetzt.

So sieht dann ein Parkschild in Paderborn aus :Parkschild

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 13. Sep 2005

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