Mai 2005

Zum Erschöpfungsgrundsatz

Der BGH hat am 03.03.2005 (Az.: I ZR 133/02) entschieden, dass die Darlegungs- und Beweislast derjenige trägt, der sich auf die Erschöpfung gem. § 17 Abs. 2 UrhG beruft. Außerdem gilt nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung die Vermutung des § 1006 BGB auch im Rahmen des UrhG. § 1006 BGB spricht die Vermutung aus, dass der Besitzer einer Sache auch der Eigentümer ist.

Nach § 17 Abs. Abs. 2 UrhG ist die unentgeltliche Weiterverbreitung zulässig, wenn das Original oder das Vervielfältigungsstück einmal mit Zustimmung des Urhebers innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht wurde. Der Urheber profitiert also grundsätzlich nur einmal vom Verkauf seines Werkstücks.

Diese Beweislast gilt dann wohl auch für den Erschöpfungsgrundsatz im Falle der Verbreitung von Software gem. § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG.
(so bereits das LG München, Urteil v. 12.02.1998 – 29 U 5911/97 (rechtskräftig))

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 9. Mai 2005

Ratzinger Golf für knapp 189.000,00 € versteigert

Der Golf des ehemaligen Kardinals Ratzinger, jetziger Papst Benedikt XVI., wurde über das Auktionsportal ebay versteigert. Auf dem Weg zum Endgebot von ca. 188.938,88 Euro und knapp neun Mio. Besuchern der Auktion ging das Fahrzeug durch sämtliche Medien.
Der 21-jährige Auktionator Benjamin Halbe aus Olpe hat zwar einen großen Gewinn herausschlagen können, jedoch sind die Gebote vermutlich aufgrund der Serverüberlastung bei ebay wahrscheinlich niedriger geblieben als bei intakter Technik.
Steht ebay nun vor einem Schadensersatzprozess?

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 6. Mai 2005

Phishing – neue Methoden

Im Unterschied zu bisherigen Phishing-Attacken sollen die Empfänger keine manipulierte Webseite aufsuchen. Vielmehr werden sie aufgefordert, ihre Daten und das zugehörige Passwort in Formularfelder direkt in der Mail einzugeben.

Was ist Phishing?

Ein Beispiel über die Lichtenrader Notizen.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 6. Mai 2005

Urteil: Verbraucherzentrale obsiegt gegen O2

LG München vom 3. Mai 2005 (Az. 33 O 3385/05): Die von der Mobilfunknetzbetreiberin O2 vorgenommene Umrechnung ihrer Minutenpreise von DM auf Euro bei gleichzeitiger Rundung verstößt gegen den Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen. Dies hat zuvor im Rahmen einer Vorabentscheidung auch der Europäische Gerichtshof (EUGH) am 14.9.2004 entschieden.

Hintergrund und weitere Informationen auf den Seiten des Klägers – die Verbraucherzentrale Hamburg.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 6. Mai 2005

schmidt.de II

Die Urteilsgründe des LG Hannover zu der Entscheidung, dass der TV Sender Sat1 die Domäne schmidt.de an einen Webdesigner namens Schmidt abgeben muss, sind über die Kanzlei Dr. Bahr erhältlich.

Siehe auch Artikel vom 22.04.2005 bei IT-Blawg.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 3. Mai 2005

Neue TLD: .eu

Eine neue Top Level Domain ist verfügbar: .eu. Das dürfte nicht nur für Behörden von Interesse sein.
Mehr dazu bei domainblog!

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 2. Mai 2005

Lohnsteuer- und Umsatzsteuer- (Vor-) Anmeldungen zwingend elektronisch?

Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen können auch weiterhin in Papierform zumindest bis zum 31.05.2005 eingereicht werden!

BMF Schreiben vom 28.04.2005 via haufe.de.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 2. Mai 2005

Muss Apple sein neues Betriebssystem umbenennen?

Ärger für Apple: Ein Internet-Computerhändler hat Klage wegen des Namens des neuen Betriebssystems Mac OS X 10.4 eingereicht. Der Händler TigerDirect klagt in Miami im US-Bundesstaat Florida, weil seiner Ansicht nach der Name “Tiger” dessen Markenrechte verletzt.

Mehr dazu bei netzeitung.de.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 2. Mai 2005

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