April 2005

Gesundheitskarte II

Nachdem der Gesundheitsausschuss des Bundestages am 13. April 2005 der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zugestimmt hat, hat dies auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 29. April 2005 getan.

Ab 2006 wird die elektronische Gesundheitskarte die bisherige Krankenversichertenkarte ersetzen. Die Gesundheitskarte wird technisch so weiterentwickelt sein, dass sie in der Lage ist, neben ihren administrativen Funktionen auch Gesundheitsdaten verfügbar zu machen, die sog. Krankenakte. Weitere Funktionen sind z.B. das elektronische Rezept und der Zugriff auf Notfalldaten. Ärzte und Apotheker sollen mit eigenen Karten die Berechtigung erhalten die Daten des Patienten zu lesen.

Weitere Informationen zur Gesundheitskarte beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 30. Apr 2005

Biometric – PEN

Das britische Unternehmen Secure Signature Systems (SSS) will den Schutz von Daten auf Notebooks durch eine bessere Zugriffskontrolle erhöhen. Möglich werden soll dies durch das Bio-Pen-System von SSS, einen Kugelschreiber, der den Notebook-Besitzer an seiner Unterschrift erkennt.
Zum Artikel…

Halte ich nicht für besonders sicher, weil die Unterschrift nicht einzigartig ist. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass diese Möglichkeit günstiger als ein Modell mit Iris- oder Fingerabdruckerkennung ist.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 29. Apr 2005

Einigung im Verfahren gpl-violations ./. Fortinet

Fortinet hat sich gegenüber gpl-violations zur Beachtung der Open Source Lizenz bereit erklärt.
Zur Vorgeschichte: Blog-Eintrag vom 16.04.2005.

Zur aktuellen Mitteilung bei heise.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 29. Apr 2005

Studie: 48 % der Arbeitnehmer haben einen Internetzugang

Dies ergab eine aktuelle Studie des Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Die Studie ermittelte auch einen enormen Zuwachs beim Online-Vertrieb, und zwar nutzen bereits (zumindest vereinzelt) 48 (!) Prozent der Unternehmen als Vertriebskanal das Internet, wobei das B2B-Geschäft weiter verbreitet ist als das E-Commerce Geschäft mit dem Verbraucher.

Zur Pressemitteilung des ZEW.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 27. Apr 2005

Urteil: DRM in Frankreich unzulässig

Eine Lanze für die Privatkopie hat das französische Berufungsgericht gebrochen und entschied zu Gunsten der französischen Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir, dass der Kopierschutz auf einer DVD unzulässig sei. Mehr dazu in der französischen Presse…oder in der deutschsprachigen Presse.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 26. Apr 2005

Buchbesprechung: Jochen Marly, Softwareüberlassungsverträge

Wolfang Kunz stellt das allseits bekannte Buch von Jochen Marly – Softwareüberlassungsverträge – vor: JurPC Web-Dok. 50/2005. Die aktuellste Auflage ist aus Februar 2004.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 26. Apr 2005

26. April 2005: Welttag des geistigen Eigentums

Anlässlich des Welttages des geistigen Eigentums fordert die Justizministerin Zypries mehr Respekt vor geistigem Eigentum. Im Jahre 2000 haben die Mitglieder der WIPO (World Intellectual Property Organization) die Einführung dieses Welttages initiiert und seit 2001 jährlich am 26.April zelebriert.

Pressemitteling des BMJ.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 26. Apr 2005

Regulierungsbehörde für mehr Wettbewerb auf dem Mobilfunk- und DSL Markt

Laut Aussage des Behördenpräsidents der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Matthias Kurth wird die RegTP in Zukunft auch Einfluss auf die Märkte der Mobilfunkbetreiber und DSL-Anbieter ausüben. Wie die regulatorischen Instrumente aussehen werden, ist jedoch noch nicht bekannt.
Mehr dazu beim Handelsblatt

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 25. Apr 2005

Steuerliche Behandlung von Softwareprogrammen

Der Finanzsenat Bremens legte in seinem Erlass vom 13.9.2004 (Az. S 2172 – 5968 – 110) fest, wie die Aufwendungen für Software in einem Betrieb steuerlich zu behandeln sind.

Wirtschaftsgut: Computerprogramme als Anwendersoftware sind stets als immaterielle Wirtschaftsgüter zu erfassen.
Anschaffungskosten: Zu den Anschaffungskosten gehören sämtliche Kosten, die notwendig sind, um das Programm erstmals im Betrieb einsetzen zu können. Zu den Anschaffungsnebenkosten, die ebenfalls aktiviert werden müssen, zählen unter anderem die EDV-Beratung sowie Schulungsmaßnahmen.
Nutzungsdauer: Da in der allgemeinen AfA-Tabelle keine Nutzungsdauer für Software vorgegeben ist, soll von einer 10-jährigen Nutzungsdauer ausgegangen werden. Zuvor ging man bei der Abschreibung von Software eher individuelle Wege und passte sie regelmäßig in einer Schätzung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer an.
Abschreibung: Da immaterielle Wirtschaftsgüter vorliegen, kommt nur die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG in Betracht.
Updates: Wird das Programm nicht ersetzt, sondern lediglich der veränderten Entwicklung angepasst, dürfen die Aufwendungen für solche Updates sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 25. Apr 2005

Geschäftsführerhaftung bei Softwarepatenten

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers droht bei der Einführung von Softwarepatenten. Eine Patentverletzung verwirklicht den Tatbestand einer unerlaubten Handlung. Deswegen können Geschäftsführer – auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb – persönlich und unbegrenzt haftbar gemacht werden, wenn ihnen eine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen wird, so die Hamburger Initiative gegen die Patentierbarkeit von Software.

Die Initiative “Hamburger Unternehmen gegen Patentierbarkeit von Software” wurde Anfang November 2004 ins Leben gerufen. Sie bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Metropolregion Hamburg die Moglichkeit, im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung gegen die geplante Ausweitung der Patentierbarkeit von Software Stellung zu nehmen. Ziel der Initiative ist es zu erreichen, dass Unternehmen auch zukünftig Software ohne Einschränkung durch Patentansprüche auf Geschäftsmodelle, Algorithmen, Computerprogramme und Datenformate entwickeln und nutzen können. Mehr Informationen zur Initiative erhalten Sie hier.
Mehr zur aktuellen Softwarepatentdiskussion bei heise…

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 25. Apr 2005

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