Was sind meine Rechte bei 0190-Nummern?

Zusammen mit der Telefonrechnung erhält man auch die Abrechnung der Mehrwertdienstenummern (0190-/0900-). Als Kunde kann ich bei Einwendungen gegen die Rechnung die Rechte nach § 16 TKV gegenüber dem jeweiligen Anbieter ausüben.

Der Kunde kann zum Einen eine detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis verlangen.
Andererseits ist der Telekommunikationsanbieter auf Verlangen zur Durchführung einer technischen Prüfung hinsichtlich der Richtigkeit der in Rechnung gestellten Verbindungen verpflichtet und muss den Prüfbericht anschließend vorlegen.

Wird der Prüfbericht nicht vorgelegt, kann die Zahlung verweigert werden.

Aber auch wenn ein Prüfbericht vorgelegt wird, muss er gewisse Voraussetzungen, wie z.B. die Zertifizierung der Gebührenerfassungsanlage erfüllen. Zudem muss der Prüfbericht zeitnah erstellt werden. Das AG Waiblingen hat entschieden (Az. 8 C 2472/04) , dass zumindest nach 2 Jahren diese Zeitnähe nicht mehr gegeben ist und der Prüfbericht deswegen nicht mehr Grundlage einer Abrechnung sein kann.

Mehr dazu bei heise online mit den Verweis auf einschlägige Urteile.

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