LG Stuttgart: kein Ersatz für PC-Daten

Das LG Stuttgart hat am 25.08.2004 (Az.:5 S 106/04) in einem Rechtsstreit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer entschieden, dass eine Hausratversicherung den Schaden, der durch Blitzeinschlag an der Hardware entsteht zwar zu ersetzen hat, jedoch darüber hinaus der daraus resultierende Datenverlust nicht ersetzt verlangt werden kann.

Zur Entscheidung via JurPC.

Eine Reaktion zu “LG Stuttgart: kein Ersatz für PC-Daten”

  1. Carola Ernesti

    Tipp:

    Um Software und Daten abzusichern, können Geschäftsleute für Software und Daten eine spezielle Elektronikversicherung abschließen.
    Noch einfacher ist aber ein regelmäßiges Backup aller wichtigen Dateien.

Einen Kommentar schreiben

Weitere Beiträge in den Archiven

Zum Seitenbeginn