Scroll Top

Verfassungsbeschwerde: Beschlagnahme von elektronischen Daten in einer Rechtsanwaltskanzlei

Die Beschwerdeführer (Bf) wenden sich gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme des gesamten elektronischen Datenbestands ihrer gemeinsam betriebenen Rechtsanwaltskanzlei und einer unter der gleichen Adresse firmierenden Steuerberatungsgesellschaft im Rahmen eines gegen einen der Berufsträger gerichteten Ermittlungsverfahrens.

Die Sicherstellung und Beschlagnahme der Datenträger und der hierauf gespeicherten Daten greift in das Grundrecht der Bf und ihrer Mandanten auf informationelle Selbstbestimmung ein und beeinträchtigt die hiermit
zusammenhängenden Belange der Allgemeinheit.

Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes.

Zurm Beschluss vom 12. April 2005 (Az.: 2 BvR 1027/02)
.

Die Leitsätze des Beschlusses:

1. Die Strafprozessordnung erlaubt die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherten Daten als Beweisgegenstände im Strafverfahren.

2. Bei Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und darauf vorhandenen Daten muss der Zugriff auf für das Verfahren bedeutungslose Informationen im Rahmen des Vertretbaren vermieden werden.

3. Zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen ist ein Beweisverwertungsverbot als Folge einer fehlerhaften Durchsuchung und Beschlagnahme von Datenträgern und darauf vorhandenen Daten geboten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie müssen eingeloggt sein , um einen Kommentar schreiben zu können.